Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Durchführung von "Juniorwahlen" an den städt. Schulen
Vorlage
489/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 12. Dezember 2016 (Anlage 1) stellen die Jusos Höxter den Antrag, an den von der Stadt Brakel finanzierten Schulen Wahlsimulationen der allgemeinen Wahlen durchführen zu lassen. 

 

Gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.

 

Der Antrag ist eine Anregung/Beschwerde im Sinne des § 24 GO NRW in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Brakel und daher zunächst vom Haupt- und Finanzausschuss als „Beschwerdeausschuss“ zu behandeln.

 

Entsprechend den Regelungen in den diversen Wahlgesetzen ist die Gemeinde für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der eigentlichen Wahlhandlung verantwortlich. Die erforderliche Zuständigkeit der Stadt ist somit gegeben.

 

Nachfolgend in Kürze eine Information zur Juniorwahl aus der Internetpräsentation des die Juniorwahl ausrichtenden Vereins „Kumulus e.V.“. (www.juniorwahl.de).

 

„Die Juniorwahl ist ein Projekt der politischen Bildung, das in Schulen (ab Klassenstufe 7) parallel zu anstehenden Wahlen in Deutschland durchgeführt wird. Juniorwahl - das ist Üben und Erleben von Demokratie: parallel zu Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Europawahlen. Es werden im Unterricht simulierte Wahlen inhaltlich vorbereitet und durchgeführt. Der Schwerpunkt der Juniorwahl liegt dabei in der politischen Bildung. Hierfür stehen den Lehrerinnen und Lehrern zahlreiche spezielle handlungs- und produktionsorientierte Unterrichtsvorschläge zum Thema „Wahlen und Demokratie“ als Anregung und Ergänzung zur Verfügung. Der Höhepunkt für die Schülerinnen und Schüler liegt in der bundes- bzw. landesweiten und schulübergreifenden Juniorwahl in der Woche vor dem jeweiligen Wahlsonntag. Sie kann als Onlinewahl am Computer oder klassisch als Papierwahl durchgeführt werden. Die Juniorwahl ist keine Wahl, sondern ein handlungsorientiertes Konzept zur politischen Bildung: Am Ende des Unterrichts steht keine Klassenarbeit, sondern der Wahlakt auf dem Stundenplan.“

 

Nach Rücksprache des Kreises Höxter mit dem Verein Kumulus e.V. können sich nur die Schulen direkt zur Juniorwahl anmelden. Für die Landtagswahl 2017 steht der Verein derzeit in den Verhandlungen mit dem Land NRW, ob das Land die anfallenden Kosten in Höhe von 300,-- € pro teilnehmender Schule übernimmt. Falls dies nicht gelingt, müssten die Kosten für Unterrichtsmaterial etc. von den Schulen getragen werden.

 

Nach Rücksprache mit den Leitern der Berufskollegs wird eine Teilnahme der kreiseigenen Schulen als sehr sinnvoll angesehen, um die Schülerinnen und Schüler im Bereich der politischen Bildung neue Impulse zum Üben und Erleben von Demokratie mitgeben zu können. Welche Bildungsgänge für die Teilnahme im Einzelnen geeignet sind bzw. dafür Ressourcen im Lehrplan haben, können aber nur die Schulen mit ihren Fachlehrern eigenverantwortlich entscheiden. Insofern sollte den Schulen die Teilnahme empfohlen werden. Falls Kosten anfallen, dürften diese im Schulbudget zu decken sein.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Antrag der Jusos Höxter, Juniorwahlen beginnend mit der Landtagswahl 2017 an den weiterführenden Schulen der Stadt Brakel durchzuführen, zu unterstützen. Den städt. Schulen wird eine Beteiligung freigestellt. Soweit erforderlich sollen die Kosten aus dem Schulbudget getragen werden.


Anlagen:

 

-      Antrag der Jusos Höxter


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, den Antrag der Jusos Höxter, Juniorwahlen beginnend mit der Landtagswahl 2017 an den weiterführenden Schulen der Stadt Brakel durchzuführen, zu unterstützen. Den städt. Schulen wird eine Beteiligung freigestellt. Soweit erforderlich sollen die Kosten aus dem Schulbudget getragen werden.