Betreff
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
480/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach §78 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GO) sind in der Haushaltssatzung die Steuersätze anzugeben, die für das jeweilige Haushaltsjahr Gültigkeit haben.

 

Im Hinblick auf die erst Anfang des Jahres 2017 erfolgende Verabschiedung der Haushaltssatzung bietet es sich jedoch an, die Steuersätze bereits im Vorfeld in einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen. Somit können die Hebesätze bereits in den Jahresbescheiden zu Beginn des Jahres berücksichtigt werden, womit eine doppelte Bescheiderstellung und somit Kosten und Verwaltungsaufwand vermieden werden. Da eine Verabschiedung des Haushalts 2017 nicht vor Erstellung der Bescheide erfolgen wird, ergibt sich zur Vermeidung von dem oben beschriebenen Mehraufwand die Notwendigkeit einer separaten Hebesatzsatzung.

 

Aus dem politischen Raum wurde bereits mehrfach der teilweise verbesserungswürdige Zustand der Wirtschaftswege im Stadtgebiet angesprochen. Durch stetig wachsende Ausmaße der landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge ist die Infrastruktur steigenden Belastungen unterworfen, was sich im allgemeinen Zustand der Wege widerspiegelt. Diskutiert wurde eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A mit dem Ziel, die entstehenden Mehrerträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege zu nutzen. Diesem Ziel könnte mit der Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer A entsprochen werden.

 

Als Orientierungshilfe zur Anpassung wurde der Durchschnitt der bei den Städten des Kreises Höxter gültigen Hebesätze der Grundsteuer A gewählt. Dieser liegt aktuell bei 292 Prozentpunkten, so dass für die Stadt Brakel eine Erhöhung des Hebesatzes um 40 auf 280 Prozentpunkte vorgeschlagen wird. Der Hebesatz der Grundsteuer A ist seit dem Jahr 1992 konstant, während die Hebesätze der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer sukzessive an das aktuelle Niveau angepasst wurden. Eine entsprechende Anpassung der Grundsteuer A scheint somit gerechtfertigt und angebracht.

 

 


Anlagen:

 

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2017.

 


Beschlussvorschlag:

 

Zu beschließen, die der Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2017 zu erlassen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Nach aktuellem Steueraufkommen ergibt sich für die Stadt Brakel eine Mehreinnahme von ca. 28 T€.