Sachverhalt:
Das aktuelle Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für den Bereich „Historischer Stadtkern“ hat eine Laufzeit von 2011 bis 2016. Die dort eingeplanten und bewilligten Maßnahmen sind umgesetzt bzw. werden bis zum Ablauf des festgelegten Durchführungszeitraumes spätestens im Jahr 2020 beendet sein.
Durch Ablauf des jetzigen ISEK und den Bedarf von weiteren Maßnahmen ist ein neues Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Fortführung im Zeitraum von 2017 bis 2019 beschlossen worden. Hierin enthalten sind u. a. Maßnahmen- und Projektvorschläge, die die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW bilden.
Entsprechend dem Maßnahmenplan des „neuen“ ISEK wird für das Programmjahr 2017 bei einer geplanten Förderung von 60 % die Bewilligung für folgende Einzelmaßnahmen beantragt:
Bezeichnung: zwf.Ausgaben: Zuwendung: Eigenanteil:
Oberflächengestaltung
von angrenzen- 480.000 € 288.000 € 192.000 €
den
Bereichen sowie Erweiterung der
Umgestaltung
Am Thy-Nieheimer Str.
Erneuerung
von Wegen auf dem 170.000 € 102.000 € 68.000 €
Kirchplatz
Profilierung/Standortaufwertung
50.000 € 30.000 € 20.000 €
Quartiersmanagement 25.000 € 15.000 € 10.000 €
Verfügungsfonds 25.000 € 15.000 € 10.000 €
Die tatsächliche Ausführung der beiden erstgenannten Einzelmaßnahmen wird dabei für die Jahre 2020 bzw. 2021 eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, für die im ISEK 2017 bis 2019 vorgesehenen und nachstehend genannten Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2017 einen Zuschussantrag zu stellen:
Bezeichnung: zwf.Ausgaben: Zuwendung: Eigenanteil:
Oberflächengestaltung
von angrenzen- 480.000 € 288.000 € 192.000 €
den
Bereichen sowie Erweiterung der
Umgestaltung
Am Thy-Nieheimer Str.
Erneuerung
von Wegen auf dem 170.000 € 102.000 € 68.000 €
Kirchplatz
Profilierung/Standortaufwertung
50.000 € 30.000 € 20.000 €
Quartiersmanagement 25.000 € 15.000 € 10.000 €
Verfügungsfonds 25.000 € 15.000 € 10.000 €
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 60 % bereitgehalten.