Betreff
Benutzungsentgelte für die Stadthalle Brakel
Vorlage
460/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die Benutzungsentgelte der Stadthalle Brakel wurden zuletzt zum 01. Juli 2008 erhöht und sind seit dem unverändert.

 

Die Stadthalle ist sehr gut ausgelastet mit rd. 260 – 280 Belegungstagen/ Jahr im Saalbereich und mit rd. 90 Belegungstagen/ im Jahr 2016 im Seminartrakt. Dadurch dass die Veranstaltungen immer aufwendiger werden stößt dies auch an die personellen Grenzen.

 

Im Jahr 2015 und 2016 wurden verstärkt LED Leuchtmittel eingebaut. Zudem wurden in diesem Jahr die 28 Jahre alten Heizkreispumpen ausgetauscht. Durch diese Energieeinsparungen werden die Mieter auch in den Nebenkosten entlastet, sodass für den Mieter nur eine kleine Erhöhung bemerkbar ist.

 

Eine Übersicht über die ab 01.01.2017 beabsichtigten Benutzungsentgelte für die Stadthalle Brakel ist als Anlage 1 beigefügt. Zum Vergleich ist weiterhin eine Tabelle über die bisherigen Benutzungsentgelte als Anlage 2 beigefügt.

 

Bereits für das Jahr 2017 abgeschlossene Mietverträge sowie weitere Anmietungen bis zum Jahresende werden noch nach den bisher geltenden Benutzungsentgelten abgerechnet. Da eine Vielzahl der Mietverträge für das Jahr 2017 schon abgeschlossen sind, wird sich die Erhöhung der Benutzungsentgelte für die meisten Mieter der Stadthalle Brakel erst im Jahr 2018 bemerkbar machen.

 

 


Anlagen:

 

Benutzungsentgelte für die Stadthalle Brakel ab 2017

Vergleich Benutzungsentgelte Stadthalle Brakel


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt ab 01.01.2017 die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für die Nutzung der Stadthalle Brakel.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Durch die neue Entgeltordnung für die Stadthalle Brakel wird, je nach Anzahl der Veranstaltungen, mit jährlichen Mehreinnahmen bis zu 3.000,00 Euro gerechnet.