Sachverhalt:
Aufgrund der
bestehenden Netzausbaustrukturen steht in Brakel, wie auch in den anderen
Kommunen des Kreises Höxter, kein flächendeckendes Hochgeschwindigkeitsinternet
zur Verfügung.
Ein kreisweiter Breitbandausbau wird
derzeit durch die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter mbH
(GfW) koordiniert und abgewickelt. Dabei wurden in einer Bedarfsabfrage und
einem Markterkundungsverfahren mit der Unterstützung des Unternehmens Micus
Strategieberatung die sogenannten „weißen Flecken“ lokalisiert. Damit werden
die Gebiete bezeichnet, deren Internetgeschwindigkeit unter 30 Mbit/s liegt und
die somit förderrechtlich als unterversorgt gelten.
Sofern kein
örtlicher Netzanbieter den Eigenausbau anstrebt, können Kommunen im Rahmen des
Breitbandausbaus tätig werden.
In einem ersten Schritt soll nun ein Ausbau der Gewerbegebiete mit einer zeitlichen
Umsetzung für die Jahre 2017 und 2018 erfolgen. Für Brakel bedeutet dies, dass
sowohl das Gewerbegebiet „Brakel-West/Riesel“ als auch „Brakel-Süd“ per
FTTB-Technologie (Glasfaser bis zum
Gebäude) an das Glasfasernetz angeschlossen werden sollen.
Nachdem die
Fördermittel aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW
bereits beantragt worden sind, werden aktuell die Ausschreibungen durch die GfW
Höxter vorbereitet.
Als weiterer Schritt ist der Breitbandausbau der unterversorgten
Siedlungsbereiche und Ortschaften durch FTTC-Technologie (Glasfaser bis zum Kabelverzweiger) geplant,
mit dem eine möglichst flächendeckende Versorgung bei einer Internetgeschwindigkeit
von mindestens 50 Mbit/s erreicht wird.
Eine Ausschreibung
dazu soll bis zum Jahresende 2016 veröffentlicht werden, sodass ab Anfang 2017
die Auswertung der Angebote und weitere Schritte erfolgen können.
Im Rahmen der
Sitzung wird Herr Michael Stolte, Geschäftsführer der Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter mbH, über den aktuellen Sachstand zum Breitbandausbau,
insbesondere für das Gemeindegebiet der Stadt Brakel, informieren und für
Rückfragen zur Verfügung stehen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
In den
Haushaltsplänen der kommenden Jahre 2017-2019 sind insgesamt 240.000 Euro zur
Bereitstellung für die beiden Ausbauprojekte (Gewerbegebiete und Siedlungsbereiche
/ Ortschaften) zu berücksichtigen.