Betreff
Ausbau der Kreisstraße 41 in der Ortsdurchfahrt Frohnhausen, Abstimmung des Vorentwurfes im Rahmen einer Einwohnerversammlung
Vorlage
453/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreis Höxter hat Anfang des Jahres mitgeteilt, dass die Kreisstraße 41 im Bereich der Ortsdurchfahrt (OD) Frohnhausen ausgebaut werden soll. Dabei handelt es sich um den Ausbaubereich ab Einmündung der K 54 (aus Richtung Hampenhausen kommend) bis zur Einmündung der Holzstraße.

 

Die Planung sieht vor, die Fahrbahn innerhalb der OD Frohnhausen in 6 m Breite zwischen den Hoch- bzw. Schrägbordsteinen in Zufahrten auszuführen. Die Entwässerung erfolgt über eine einzeilige Betonsteinrinne.

 

Auf beiden Seiten wird ein mindestens 1,50 m breiter Gehweg angelegt.

 

Während der Ausbau der Fahrbahn Sache des Kreises ist, sind die anteiligen Kosten für den Gehweg von der Stadt Brakel zu tragen. Die Stadt wird für die Verbesserung des Gehweges im Innenbereich der Ortschaft einen entsprechenden Beitrag nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW in Höhe von 50 % der anrechenbaren Kosten von den Anliegern erheben.

 

Die Angelegenheit ist dem Bezirksausschuss Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen zur Beratung vorgelegt worden. Dieser hat sich mit der Ausbaumaßnahme in seiner Sitzung am 07.09.2016 beschäftigt und dabei folgenden Beschluss gefasst (Protokoll s. Anlage):

 

-      Das Bauamt der Stadt Brakel soll einen frühestmöglichen Termin für eine Bürgerversammlung festlegen, um den Anliegern die genaue Planung und die entstehenden Anliegerkosten vorzustellen.

 

-      Die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll bereits weit vor dem Ortseingangsschild in etwa auf Höhe der Von-Galen-Schule auf 50 km/h begrenzt werden.

 

-      Zusätzlich sollen hinter der Kurve zur Verkehrsberuhigung in Fahrtrichtung Frohnhausen „Rüttelstreifen“ oder Querfugen in bzw. auf die Fahrbahn aufgebracht werden.

 

-      Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sollen in die Planung mit einbezogen und durch die Planer geprüft werden. Über das Ergebnis ist der Ausschussvorsitzende zu informieren.

 

Die L 943 innerhalb der OD Frohnhausen bildet ab der Einmündung in die Holzstraße im westlichen Bereich den unmittelbaren Anschluss an die K 41. Für diesen Bereich hat am 21.09.2016 ein Ortstermin u. a. mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW stattgefunden. Hier wurde seitens der Stadt Brakel deutlich gemacht, dass es innerhalb der OD sinnvoll wäre, die gesamte Bartholomästraße auszubauen.

 

Der Straßenbaulastträger wird sich nach interner Klärung bei der Stadt zurückmelden, ob ein zeitgleicher Ausbau dieses Teilbereiches mit der K 41 möglich ist.

 


Anlagen:

 

-      Auszug aus der Niederschrift des Bezirksausschusses Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen v. 07.09.2016

 

-      Planübersicht


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, für den Ausbau des Gehweges im Zusammenhang mit dem Ausbau der K 41 innerhalb der OD Frohnhausen eine Einwohnerversammlung durchzuführen.

Als Termin für die Einwohnerversammlung in der Heggehalle in Frohnhausen wird folgendes Datum festgelegt:

 

 

_______________________________________

 

Folgende Ratsmitglieder/Stellvertreter werden zur Teilnahme an der Versammlung bestimmt:

                                                                       

 

CDU-Fraktion:             _________________________________________

 

SPD-Fraktion:             _________________________________________

 

UWG-CWG-Fraktion:    _________________________________________

Bündnis 90/DIE GRÜNEN:_______________________________________

 

BIB:                          _________________________________________


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Der Kreis Höxter plant die Durchführung des Ausbaues der Kreisstraße 41 innerhalb der OD Frohnhausen frühestens im Jahr 2018. Für dieses Jahr werden auch die anteiligen Kosten sowie die KAG-Beiträge für den Gehweg im städtischen Haushalt eingeplant.