Betreff
EEA-Folgeförderung - Umstellung auf 4 Jahres-Zyklus
Vorlage
452/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die erfolgreiche Teilnahme am European Energie Award (EEA) läuft für die Stadt Brakel bereits seit dem Jahr 2004. Für diesen dynamischen Prozess erhielt Brakel im November 2005 für die bisherigen Leistungen in Sachen Energieeinsparung die begehrte Auszeichnung. Nach weiteren jeweils 3 Jahren folgten die Feststellungen, dass der Gold-Status erreicht sei.

Diese herausragenden Leistungen wurden im November 2009 im Bochumer Rathaus, im November 2012 in der EU-Vertretung des Landes NRW in Brüssel sowie im November 2015 in Leipzig gewürdigt.

 

Ziel der Beteiligung der Stadt Brakel am eea-Programm des Landes NRW ist es, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der kommunalen Energiearbeit und Energiebilanz zu etablieren. Bestärkt werden die kommunalen Aktivitäten u. a. auch durch den seit Dezember 2011 eingestellten Klimaschutzmanager.

 

Der aktuelle 3-jährige Projektzeitraum läuft vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2018. Hierfür trägt die Stadt einen jährlichen Kostenanteil von knapp 2.300 €.

 

Jetzt wird vom Fördergeber mitgeteilt, dass die Laufzeit der Folgeförderung der Einstiegsförderung angepasst wird und ab September 2016 ebenfalls 4 Jahre beträgt.

 

Grundlage für diese Änderung des Auditierungszykluses waren Befragungen der Landesgeschäftsstellen und Träger des EEA bei den akkreditierten EEA-Beratern in den teilnehmenden Bundesländern. Zielsetzung war die Fokussierung auf die Umsetzung von Aktivitäten und einzelnen Maßnahmen.

 

Auch Kommunen mit einem aktuell gültigen Zuwendungsbescheid wird die Möglichkeit eingeräumt, in den neuen 4-Jahresrhytmus zu wechseln und dessen Vorteile wahrzunehmen, denn mit der Umstellung auf den 4-jährigen Zyklus gehen für die Kommunen die Vorteile einer weniger aufwendigen Berichtspflicht sowie einem geringeren finanziellen Eigenanteil pro Jahr einher (rd. 2.100 €).

Die um 1 Jahr erweiterte Projektlaufzeit würde am 31.03.2019 enden.

 

Die Zuschüsse/Kosten für den gesamten Projektzeitraum verschieben sich wie folgt:

 

Haushaltsjahr:    Einnahme:          Ausgabe:

2015                   4.100 €              5.950 €

2016                   4.100 €              5.950 €

2017                   4.100 €              5.950 €

2018                   7.200 €            10.115 €

Gesamt:             19.500 €            27.965 €

(Ges. f. 3 Jahre:      15.200 €                 22.015 €)

 

Für die Stadt Brakel bedeutet diese Mitteilung für den Fall einer Anpassung, dass sowohl eine schriftliche Bestätigung, als auch die Vorlage eines politischen Beschlusses über die Teilnahme am neuen Auditierungszyklus des EEA beim Projektträger bis zum 30. November 2016 erfolgen müssen.

Ebenfalls muss die bestehende vertragliche Vereinbarung zwischen Kommune und der Regionalen Geschäftsstelle des EEA, der Energieagentur.NRW, angepasst werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass der jetzige Projektzeitraum von 3 Jahren geändert wird und eine Anpassung an den neuen 4-jährigen Auditierungszyklus erfolgt. Das bedeutet, dass sich die Projektlaufzeit für die bestehende Folgeförderung um 1 Jahr bis zum 31.03.2019 verlängert. Ein entsprechender Änderungsantrag ist zu stellen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die jährlichen Eigenanteile der Stadt Brakel werden auch im jeweiligen Haushaltsjahr (2018 und 2019) zur Verfügung gestellt.