Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2015 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA)
Vorlage
428/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der Jahresabschluss des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) für das Wirtschaftsjahr 2015 und die gemeinsame Bilanz zum 31.12.2015 der zusammengefassten Sparten Abwasserwerk, Straßen, Bauhof, Gebäude und Straßenreinigung / Winterdienst wurde durch die Wirtschafts-prüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, im Auftrag der Gemeindeprüfanstalt NRW, Herne, überprüft. Das Prüfungsergebnis wird wie folgt zusammengefasst:

 

1.   Der Lagebericht ist daraufhin überprüft worden, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermitteln. Beanstandungen und Hinweise ergaben sich nicht.

 

2.   Der Jahresabschluss 2015 entspricht nach Form- und Wertansätzen den gesetzlichen Vorschriften.

 

3.   Der Betrieb ist mit einem guten Eigenkapital ausgestattet.

 

Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON wurde für den Jahresabschluss 2015 folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ergibt sich im Wortlaut aus den anliegenden Prüfungsberichtsauszügen.


Anlagen:

 

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhang) nebst Lagebericht sowie ein Auszug aus dem Bericht des Wirtschaftsprüfers.

 


Beschlussvorschlag:

 

Von dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Abschlusses des Wirtschaftsjahres 2015 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) wird Kenntnis genommen.

 

Der Betriebsausschuss stimmt unter Vorbehalt der Bestätigung der GPA NRW der Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2015 zu.

 

Ferner wird dem Rat empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 131.719.874,41 € und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 festzustellen.

 

Der Jahresfehlbetrag 2015 wird in Höhe von 40.809,32 € festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen.

Für die Sparte „Abwasserwerk“ erfolgt eine Zuführung zur Beitragsrücklage i.H.v. 160.050,00 €.

 

Der Rat stimmt der Entlastung des Betriebsausschusses gem. § 4 Buchstabe c EigVO NRW unter Vorbehalt der Bestätigung der GPA NRW für das Jahr 2015 zu.