Betreff
I. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 03.09.2015
Vorlage
426/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Zu § 27:

Neu in die Friedhofsgebührenkalkulation mit aufgenommen wurde eine Gebühr für die Kosten der Grababräumung (Grabmal, bauliche Anlagen, Bepflanzung,…) nach Ablauf der Ruhe- bzw. der Nutzungszeit. Bisher war es so geregelt, dass der Grabnutzungsberechtigte auf seine Kosten die Grababräumung durchführen musste. Da aber zum Zeitpunkt des Ablaufes der Ruhe- bzw. der Nutzungszeit der Grabnutzungsberechtigte oft schon verstorben ist und das Grabnutzungsrecht (und damit auch die Grababräumpflicht) von keinem anderen übernommen wurde, hat die Friedhofsverwaltung die Grababräumung veranlasst und somit auch bezahlt. Dies hatte zur Folge, dass die „Allgemeinheit“ (= alle Friedhofsgebührenzahler) die Grababräumkosten getragen hat. Mit dieser Neuregelung, welche u.a. schon vor dem Verwaltungsgericht Aachen verhandelt und entschieden wurde, soll mehr Gebührengerechtigkeit geschaffen werden, wobei den Nutzungsberechtigen bzw. seinem Rechtsnachfolger aber auch die Möglichkeit eingeräumt werden muss, die Abräumung selbst vorzunehmen oder auf eigene Kosten vornehmen zu lassen. Für diesen Fall wird die zuvor entrichtete Gebühr dem Gebührenschuldner zurückerstattet. Aus der Erfahrung der Friedhofsverwaltung werden aber nur wenige Einzelne sich für die „Eigenabräumung“ entscheiden – allein schon deshalb, weil sie z.B. keine Gerätschaften (Bagger, Trecker, …) haben, mit denen sie Grabmale und ihre Sockel entfernen können.

 

Zu § 28:

Auf Grund aktueller Sachverhalte besteht auch Formulierungsbedarf bzgl. der Höhe von Pflanzen, Bäumen oder großwüchsigen Sträuchern.


Anlagen:

 

Satzungsentwurf


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der I. Änderung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 03.09.2015.

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Keine bzw. Schaffung von Gebührengerechtigkeit