Sachverhalt:
Bevor mit der Maßnahme begonnen werden kann, ist diese nach § 23 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durchzuführen, da die Einwohner durch den Rat über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet und frühzeitig über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen von wichtigen Planungen der Gemeinde informiert werden sollen. Hierfür bedarf es eines Ratsbeschlusses.
Das Verfahren richtet sich nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brakel. Hiernach setzt der Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt die Bürger durch öffentliche Bekanntmachung ein. Er führt den Vorsitz in der Versammlung. Nach Vorstellung der Planung haben die Bürger Gelegenheit, sich zu den Absichten der Gemeinde zu äußern; eine Beschlussfassung findet nicht statt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW i.V.m. § 5 der
Hauptsatzung der Stadt Brakel zur Unterrichtung der Bürger über die Planung für den Straßenendausbau des
„Sepkerweges“ in der Kernstadt Brakel durchzuführen. Sie findet am Mittwoch, den 24.08.2016, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal der „Alte Waage“ in Brakel statt. Folgende Mitglieder des Rates
werden zur Teilnahme an der Versammlung bestimmt:
CDU-Fraktion: .......................................
SPD-Fraktion: ........................................
UWG/CWG-Fraktion: ...............................
Bündnis`90/DIE GRÜNEN: .......................