Sachverhalt:
Es liegt die
im Betreff genannte Bauvoranfrage vor (siehe beigefügte Ansicht),
zu der die Stadt Brakel über das erforderliche Einvernehmen entscheiden muss.
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage und ist planungsrechtlich nicht zu beanstanden, bringt jedoch eine Abweichung von der „Gestaltungssatzung der Stadt Brakel für den Stadtbezirk Bökendorf“ mit sich (Dachform u. Dachneigung: Zeltdach mit „Dachlaterne“, Dachneigung 10°, anstatt Satteldach, mind. 45° Dachneigung).
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass das Vorhaben einvernehmensfähig ist. Ein städtebaulicher Schaden und eine negative Vorbildwirkung gehen von ihm nicht aus, da es Einzelfallcharakter besitzt und mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Zudem werden die Zielsetzungen der o.a. Satzung nicht gefährdet, es handelt sich um eine städtebaulich angemessene Gestaltung dieses besonderen Neubaus.
Es
sollte daher dieser Abweichung zugestimmt und das Einvernehmen zur Bauvoranfrage erteilt
werden.
Das Bauvorhaben wird vom
Bauherrn in der Sitzung vorgestellt.
Der Bezirksausschuss Bökendorf
hat das Vorhaben am 14.06.2016 beraten und diesem einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, der Voranfrage zur Errichtung einer Tagespflege für das Seniorenheim Bökendorf mit der dargestellten Abweichung von der Gestaltungssatzung zuzustimmen und das Einvernehmen zu erteilen.