Betreff
Wiederkehrende Prüfung der Stadthalle Brakel nach PrüfVO NRW, hier: Vorstellung der Ergebnisse
Vorlage
388/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW) regelt wiederkehrende Prüfungen technischer Anlagen und Sicherheitseinrichtungen durch Sachverständige in Sonderbauten in Abständen von 3 bzw. 6 Jahren. Bei der diesjährigen Prüfung in der Stadthalle Brakel wurden durch die Sachverständigen zahlreiche Mängel an den technischen Anlagen dokumentiert. Überprüft wurden im Einzelnen folgende Bereiche:

 

  • Raumlufttechnische Anlage
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlage
  • Elektrische Anlage
  • Alarmierungsanlage
  • RWA-Anlage (Rauch- und Wärmeabzug)

 

Zur Mangelbeseitigung wurden Fristen bis zum 31.07.2016 bzw. 31.12.2016 gesetzt. Erst nach Mangelbeseitigung sind die Anlagen wieder vollständig betriebssicher.

 

Konkrete festgestellte Mängel können bei Bedarf in der Betriebsausschusssitzung benannt und erklärt werden.

 

In Absprache mit dem Hallenwart Herrn Fromme und der Bausie wurde geprüft, welche Mangelbeseitigungsmaßnahmen durch eigenes Personal erledigt werden können und wo die Unterstützung durch Fachunternehmen erforderlich ist. Weiterhin wurde eine Kostenschätzung erstellt.

 

Um die gesetzten Mangelbeseitigungsfristen einhalten zu können, muss sofort mit den erforderlichen Arbeiten begonnen werden. Andernfalls ist der Betrieb der Stadthalle gefährdet.

 

Arbeiten an der elektrischen Anlage können größtenteils durch den Hausmeister erledigt werden. Kosten ca. 7.000 €.

Die Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtung kostet ca. 14.000 €.

Für die Instandsetzung der Lüftungsanlage fallen Kosten in Höhe von ca. 40.000 €.

 

Bevor die RWA- und Alarmierungsanlagen nach eigenem Ermessen instandgesetzt werden, ist es sinnvoll ein aktuelles Brandschutz- und Alarmierungskonzept erstellen zu lassen. Kostenschätzung für ein Brandschutzkonzept ca. 15.000 €.

Nachträglich werden weitere Kosten für die technische Ausführung / Instandsetzung der RWA- und Alarmierungsanlagen entstehen. Diese Kosten können zurzeit noch nicht ermittelt werden.

 

Für den weiteren Betrieb der Stadthalle Brakel ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich folgende Schritte einzuleiten:

 

  • Sofortige Beseitigung der aufgezeigten Mängel.
  • Erstellung Brandschutzkonzept und anschließende Beseitigung der Mängel RWA und Alarmierungsanlage.
  • Feststellung möglicher weiterer baulicher und technischer Mängel.
  • Aufstellung eines 5-Jahresplanes / Handlungskonzeptes.

 

Die Stadthalle Brakel wurde zuletzt 1989 grundlegend saniert. Bisher konnten umfangreiche und kostenintensive Reparaturen an der Technik vermieden werden, da die Hauswarte mit viel Eigeninitiative die Anlagen immer wieder repariert und auf den erforderlichen Stand gebracht haben. Teure Investitionen in die Technik und bauliche Substanz erfolgten in den letzten 25 Jahren nicht.


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Durchführung der erforderlichen Mangelbeseitigungsmaßnahmen und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wie zuvor dargestellt. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt für die Stadthalle ein Handlungskonzept für den Zeitraum der nächsten 5 Jahre zu erstellen, welches dem Betriebsausschuss in einer der folgenden Sitzungen vorgestellt wird.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Kosten zur Beseitigung der Mängel nach Sachverständigenprüfung gem. PrüfVO NRW belaufen sich auf ca. 76.000 €. Hier sind die Kosten der Instandsetzung der Alarmierungs- und RWA Anlage noch nicht enthalten. Die Finanzierung kann aus dem Budget der baulichen Unterhaltung erfolgen. Bei der Erstellung des Haushaltsplanes waren Unterhaltungsarbeiten in dieser Höhe nicht absehbar. Sollte das Budget am Jahresende durch diese Maßnahmen überzogen werden, handelt es sich gemäß Haushaltssatzung um eine unerhebliche überplanmäßige Aufwendung.

 

Kosten für mögliche weitere bauliche Maßnahmen, die bei der Erstellung eines Handlungskonzeptes ermittelt werden, werden zu einem späteren Zeitpunkt separat vorgestellt und müssen ggfs. in einem der folgenden Haushaltspläne berücksichtigt werden.