Betreff
Beschaffung von U3-Spielgeräte für die städt. Kindertageseinrichtungen
Vorlage
386/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In vorherigen Rats- / Ausschusssitzungen wurde die Beschaffung eines U3 Spielgerätes für die Kita Frohnhausen thematisiert. Diese Anfrage hat die Verwaltung zum Anlass genommen, den aktuellen Bestand bzw. Bedarf aller Kindertageseinrichtungen zu prüfen. Hierbei hat sich folgendes herausgestellt:

 

In den letzten Jahren wurden alle städtischen Kitas in Hinblick auf die U3 Betreuung optimiert. Die Außenspielflächen der Kitas werden von allen Kindern genutzt, spezielle U3 Spielgeräte sind größtenteils jedoch nicht vorhanden. Übliche Spielgeräte, wie sie auf unseren öffentlichen und Kita Spielplätzen genutzt werden, sind i.d.R. erst für Kinder ab 4 Jahren zugelassen. Es besteht daher Handlungsbedarf, um einerseits auch den U3 Kindern ein Spielgerät anbieten zu können, und andererseits die geforderten Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen. Eine zeitnahe Gemeinschaftsbeschaffung eines geeigneten Gerätes für alle 6 Kitas sollte spätestens 2017 erfolgen.

 

Im Haushalt 2016 sind hierfür keine Mittel vorgesehen. Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung zusammen mit den zuständigen Spielplatzprüfern des Bauhofs zwei geeignete Spielgeräte der bekannten Hersteller aussucht und den Einrichtungen die Auswahl eines der beiden Geräte überlässt. So können alle Einrichtungen identisch ausgestattet werden. Beim Kauf mehrerer Geräte wird der Angebotspreis wahrscheinlich niedriger.

 

Die Kita Frohnhausen hat in 2015 ein U3 Gerät über Elternspenden beschafft und hat keinen sofortigen Bedarf eines zusätzlichen Gerätes. Die Idee einer Sammelbeschaffung wird seitens der Kitaleitung unterstützt.


Beschlussvorschlag:

 

Für die Kita Frohnhausen wird vorerst kein U3 Gerät beschafft. Die Verwaltung stellt allen 6 Kitas zwei U3 Geräte zur Auswahl vor, von denen sich die Einrichtung 1 Gerät aussuchen kann. Im Haushaltsplan 2017 werden die erforderlichen Finanzmittel beantragt. Die Beschaffung der Geräte erfolgt nach Sicherstellung der Finanzierung.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Ein solides Spielgerät für U3 Kinder kostet ca. 2.000 €. Bei sechs Kindertageseinrichtungen sind somit 12.000 € für den Erwerb der Geräte erforderlich.

Im Haushaltsplan 2016 sind entsprechende Mittel nicht vorgesehen. Eine finanzielle Deckung aus anderen Produkten ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht möglich. Zuschussmöglichkeiten aus Förderprogrammen sind nach Rücksprache mit Fachbereich 2 zurzeit nicht vorhanden.