Betreff
Anlegung eines Spielplatzes im Bereich Ostmauer/ Wall, Planvorstellung
Vorlage
382/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß Ratssitzung vom 29.10.2015 sollte die Verwaltung prüfen, ob im Bereich des „Walls“ an der Ostmauer ein Spielplatz errichtet werden kann. Da sich die vorgesehene Fläche im Bereich der Flutmulde des Walls befindet, erfolgte eine Anfrage bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Höxter. Es wurde ein Entwurf für die Platzierung zusätzlicher Spielgeräte auf dem Wall vorgelegt. Am 04.03.2016 antwortete der zuständige Mitarbeiter des Kreises, dass aus Sicht des Hochwasserschutzes keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Vor Baubeginn sei bei der unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen.

 

Unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN EN 1176 („Spielplatz-Norm“) ist die Fläche nutzbar. Ein möglicher Gestaltungsvorschlag für einen Spielplatz auf dem Wall wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Spielgeräte können zum Teil vom Spielplatz „Antoniusstraße“ übernommen werden. Fehlende oder abgängige Geräte müssten neu beschafft werden. Spielgeräte, die auf dem Spielplatz „Antoniusstraße“ nicht mehr benötigt werden, aber nicht am Wall aufgestellt werden können, können auf anderen Spielplätzen im Stadtgebiet aufgebaut werden. Für die Spielgeräteausstattung des Spielplatzes auf dem Wall müssen im ersten Schritt maximal 2.500 € investiert werden. Arbeitskosten des Bauhofs sind hierbei nicht berücksichtigt.

 

Nach Räumung des Grundstücks in der Antoniusstraße kann eine weitere Vermarktung erfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

Es bleibt zu beschließen, ob ein Spielplatz auf dem Wall eingerichtet und der Spielplatz in der Antoniusstraße aufgelöst werden soll. Weiterhin bleibt zu beschließen, ob die Fläche in der Antoniusstraße vermarktet werden soll.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Da ein Teil der Spielgeräte aus der Antoniusstraße übernommen wird, werden die Investitionen für zusätzliche neue Spielgeräte auf dem Wall unter 2.500 € liegen.

 

Die Spielplatzkontrollen auf den Spielplätzen im Stadtgebiet sind noch nicht abgeschlossen, so dass aktuell keine Aussage getroffen werden kann, ob das im Haushalt 2016 vorhandene Budget für den Betrieb von Kinderspielplätzen auskömmlich ist.

 

Es ist jedoch davon auszugehen, dass mögliche überplanmäßige Aufwendungen gem. Haushaltssatzung nur im unerheblichen Rahmen erforderlich werden könnten. Die Höhe der Einnahmen durch den Verkauf des Grundstückes in der Antoniusstraße kann noch nicht beziffert werden. Diese könnten den Mehrkosten für den Erwerb von Spielgeräten gegenübergestellt werden.