a) Festlegung eines Alternativstandortes
b) Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW
Sachverhalt:
a) Festlegung eines Alternativstandortes
Der Rat der
Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 02.02.2016 beschlossen, auf dem
Lagerplatz des Wasserwerks der Stadt Brakel an der Ostheimer Straße (Alter
Sportplatz) eine weitere Unterkunft für ausländische Flüchtlinge zu errichten.
Das Gebäude
soll als Appartementhaus mit 12 Wohneinheiten errichtet werden. Je Wohneinheit
können sechs Flüchtlinge untergebracht werden.
Die konkreten
Planungen des Gebäudes auch im Hinblick auf den Hochwasserschutz wurden in der
Sitzung des Bauausschusses am 09.03.2016 von der beauftragten Architektin, Frau
Koßmann, und von Herrn Otte-Witte, Fa. IWUD, Höxter, vorgestellt.
Der
Bauausschuss hat die Planungen beraten und folgenden Beschluss gefasst:
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel bei 11 Ja-Stimmen und 2
Nein-Stimmen mehrheitlich zu beschließen:
1. die erforderlichen Anträge für den
Standort Ostheimer Straße (Alter Sportplatz) zu stellen.
2. einen weiteren Alternativstandort zu bestimmen, auf dem die bereits vorliegende Planung realisiert werden könnte.
In der Sitzung
des Rates am 02.02.2016 wurden von der Verwaltung mehrere Alternativstandorte
vorgestellt. Als Alternativstandort für die Errichtung eines Appartementhauses
wie an der Ostheimer Straße (Alter Sportplatz) wurde von der Verwaltung der
Parkplatz im Einmündungsbereich „Bökendorfer Straße/ Lütkerlinde“
vorgeschlagen. Hierfür müssen noch die bauplanungsrechtlichen Maßnahmen
getroffen werden (Änderung von der bisher ausgewiesenen Grünfläche in Anlage für soziale Zwecke).
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Standort hinsichtlich der Errichtung eines Appartementhauses mit 12 Wohneinheiten zu überprüfen und die Planung im Rahmen einer Einwohnerversammlung den Bürgern vorzustellen, damit in der nächsten Sitzung des Bauausschusses einer der beiden Standorte für die Errichtung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt
1. die erforderlichen Anträge für den
Standort Ostheimer Straße (Alter Sportplatz) zu stellen.
2. als Alternativstandort für die Errichtung der Flüchtlingsunterkunft als Appartementhaus den Parkplatz im Einmündungsbereich „Bökendorfer Straße/ Lütkerlinde“.
b) Beschluss zur Durchführung
einer Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW
Bevor ein
konkreter Standort für dieses Projekt festgelegt werden kann, soll die Planung
am neuen Standort im Rahmen einer Einwohnerversammlung der Öffentlichkeit
vorgestellt werden. Die Einwohnerversammlung ist nach § 23 der Gemeindeordnung
NRW (GO NRW) durchzuführen, da die Einwohner durch den Rat über allgemein
bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet und frühzeitig über die
Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen von wichtigen Planungen der Gemeinde
informiert werden sollen. Hierfür bedarf es eines Ratsbeschlusses.
Das Verfahren richtet sich nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brakel. Hiernach setzt der Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt die Bürger durch öffentliche Bekanntmachung ein. Er führt den Vorsitz in der Versammlung. Nach Vorstellung der Planung haben die Bürger Gelegenheit, sich zu den Absichten der Gemeinde zu äußern; eine Beschlussfassung findet nicht statt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brakel zur Unterrichtung der Bürger über den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge; 3. Bauabschnitt, im Bereich „Bökendorfer Straße/Lütkerlinde“ in der Kernstadt Brakel durchzuführen. Sie findet am Dienstag, den 12.04.2016, um 19.00 Uhr in der Stadthalle Brakel, Am Schützenanger 4, rechter Seitensaal statt. Folgende Mitglieder des Rates werden zur Teilnahme an der Versammlung bestimmt:
CDU-Fraktion: .......................................
SPD-Fraktion: ........................................
UWG/CWG-Fraktion: ...............................
Bündnis`90/DIE GRÜNEN: .......................