Betreff
Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge, 3. Bauabschnitt
a) Festlegung eines Alternativstandortes
b) Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW
Vorlage
370/2014-2020
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

a) Festlegung eines Alternativstandortes

 

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 02.02.2016 beschlossen, auf dem Lagerplatz des Wasserwerks der Stadt Brakel an der Ostheimer Straße (Alter Sportplatz) eine weitere Unterkunft für ausländische Flüchtlinge zu errichten.

 

Das Gebäude soll als Appartementhaus mit 12 Wohneinheiten errichtet werden. Je Wohneinheit können sechs Flüchtlinge untergebracht werden.

 

Die konkreten Planungen des Gebäudes auch im Hinblick auf den Hochwasserschutz wurden in der Sitzung des Bauausschusses am 09.03.2016 von der beauftragten Architektin, Frau Koßmann, und von Herrn Otte-Witte, Fa. IWUD, Höxter, vorgestellt.

 

Der Bauausschuss hat die Planungen beraten und folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel bei 11 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zu beschließen:

 

1.            die erforderlichen Anträge für den Standort Ostheimer Straße (Alter Sportplatz) zu stellen.

2.            einen weiteren Alternativstandort zu bestimmen, auf dem die bereits vorliegende Planung realisiert werden könnte.

 

In der Sitzung des Rates am 02.02.2016 wurden von der Verwaltung mehrere Alternativstandorte vorgestellt. Als Alternativstandort für die Errichtung eines Appartementhauses wie an der Ostheimer Straße (Alter Sportplatz) wurde von der Verwaltung der Parkplatz im Einmündungsbereich „Bökendorfer Straße/ Lütkerlinde“ vorgeschlagen. Hierfür müssen noch die bauplanungsrechtlichen Maßnahmen getroffen werden (Änderung von der bisher ausgewiesenen Grünfläche in Anlage für soziale Zwecke).

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Standort hinsichtlich der Errichtung eines Appartementhauses mit 12 Wohneinheiten zu überprüfen und die Planung im Rahmen einer Einwohnerversammlung den Bürgern vorzustellen, damit in der nächsten Sitzung des Bauausschusses einer der beiden Standorte für die Errichtung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft beschlossen werden kann.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt

 

1.            die erforderlichen Anträge für den Standort Ostheimer Straße (Alter Sportplatz) zu stellen.

2.            als Alternativstandort für die Errichtung der Flüchtlingsunterkunft als Appartementhaus den Parkplatz im Einmündungsbereich „Bökendorfer Straße/ Lütkerlinde“.

 

b)     Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW

 

Bevor ein konkreter Standort für dieses Projekt festgelegt werden kann, soll die Planung am neuen Standort im Rahmen einer Einwohnerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Einwohnerversammlung ist nach § 23 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durchzuführen, da die Einwohner durch den Rat über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet und frühzeitig über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen von wichtigen Planungen der Gemeinde informiert werden sollen. Hierfür bedarf es eines Ratsbeschlusses.

 

Das Verfahren richtet sich nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brakel. Hiernach setzt der Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt die Bürger durch öffentliche Bekanntmachung ein. Er führt den Vorsitz in der Versammlung. Nach Vorstellung der Planung haben die Bürger Gelegenheit, sich zu den Absichten der Gemeinde zu äußern; eine Beschlussfassung findet nicht statt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brakel zur Unterrichtung der Bürger über den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge; 3. Bauabschnitt, im Bereich „Bökendorfer Straße/Lütkerlinde“ in der Kernstadt Brakel durchzuführen. Sie findet am Dienstag, den 12.04.2016, um 19.00 Uhr in der Stadthalle Brakel, Am Schützenanger 4, rechter Seitensaal statt. Folgende Mitglieder des Rates werden zur Teilnahme an der Versammlung bestimmt:

 

CDU-Fraktion: .......................................

 

SPD-Fraktion: ........................................

 

UWG/CWG-Fraktion: ...............................

 

Bündnis`90/DIE GRÜNEN: .......................