Betreff
Errichtung der städt. Grundschule Brakel im Wege der Zusammenlegung der selbstständigen Grundschulen (KGS und Annenschule) - Bestimmung der Schulart und Festlegung des Schulnamens-
Vorlage
368/2014-2020
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Vorbemerkungen:

 

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 02.02.2016 die Errichtung einer Grundschule durch Zusammenlegung der selbstständigen Grundschulen (Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen-) mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 zu beschlossen. Die schulorganisatorische Maßnahme wurde mit Bescheid vom 16.02.2016 von der oberen Schulaufsichtsbehörde (BzRg Detmold) genehmigt.

 

Gem. § 27 Abs. 2 SchulG bestimmen bei der Errichtung einer Grundschule durch Zusammenlegung „Fusion“ der selbstständigen Grundschulen die Erziehungs-/Personensorgeberechtigten, deren Kinder

 

Ø  aktuell die Klassen 1., 2. und 3. der Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen- besuchen und

 

Ø  zum Schuljahr 2016/2017 an der Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen- aufgenommen werden

 

in einem Abstimmungsverfahren die Schulart, ob die neue Schule als Gemeinschaftsgrundschule, katholische Bekenntnisschule, evangelische Bekenntnisschule oder Weltanschauungsschule errichtet wird.

 

Abstimmungsverfahren

 

Die Abstimmung erfolgte entsprechend den Vorgaben der Bestimmungsverfahrensordnung (BestVerfVO) vom 08.03.1968 in der zurzeit gültigen Fassung und wurde nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung und öffentlicher Auslegung an drei Tagen vom 07.03. bis 09.03.2016 durchgeführt. Es galt für jedes Kind eine Stimmabgabe. Insgesamt konnten 592 Stimmzettel abgegeben werden. Nach Auszählung der insgesamt 178 abgegebenen und gültigen Stimmen wurde festgestellt, dass auf die Errichtung einer Grundschule als

 

a)                         Gemeinschaftsgrundschule                      116 Stimmen

 

b)                         Katholische Bekenntnisschule                   54 Stimmen

 

c)                         Evangelische Bekenntnisschule                  3 Stimmen

 

d)                        Weltanschauungsschule                             5 Stimmen

 

entfallen. Der ordnungsgemäße Ablauf des Abstimmungsverfahrens und das Ergebnis der Auszählung wurden in einer Niederschrift unter Beteiligung des Schulträgers, der Schulleitungen und Schulpflegschaften dokumentiert.

 

Das Ergebnis der Auszählung ist durch eine Entscheidung (§8 Abs.6 BestVerfVO) festzustellen. Nach dem Abstimmungsergebnis wird festgestellt, dass für keine Schulart ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist, um eine Schule dieser Art errichten zu können (§14 Abs.1 Satz 1 BestVerfVO). Es ist daher eine Gemeinschaftsgrundschule zu errichten (§14 Abs.1 Satz 2 BestVerfVO).

 

Aufgrund dieses Abstimmungsergebnisses ist nach § 14 Abs. 1 BestVerfVO die „städt. Grundschule Brakel –Primarstufe- (Hauptstandort Klöckerstr. 25, 33034 Brakel und Teilstandort Angerlinde 1, 33034 Brakel)“ als Gemeinschaftsgrundschule zu errichten.

 

Diese Entscheidung bedarf gem. §14 Abs. 3 der BestVerfVO der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde (BzRg Detmold) und liegt dort bereits zur Genehmigung vor. Nach vorliegender Genehmigung erfolgt eine Bekanntmachung in ortsüblicher Weise (§ 8 Abs. 6 BestVerfVO).

 

Schulname

 

Nach Maßgabe des § 6 Abs. 6 SchulG ist der zu errichtenden Schule ein Schulname zu geben, der den Schulträger, die Schulform, die Schulstufe und die Schulart erkennen lassen.

 

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben wird folgende Bezeichnung vorgeschlagen:

 

städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel

–Primarstufe-

 

Hauptstandort:    Klöckerstr. 25,    33034 Brakel

Teilstandort:       Angerlinge 1,      33034 Brakel

 

 

 

Eine spätere Umbenennung auf Wunsch der Schule bzw. der Elternschaft bleibt hiervon unberührt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Feststellung des Abstimmungsergebnisses über die Schulart zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben einen Schulnamen.

 

Die von Amts wegen errichtete „städt. Grundschule Brakel –Primarstufe-“ (Hauptstandort: Klöckerst. 25, 33034 Brakel mit Teilstandort: Angerlinde 1, 33034 Brakel) wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (BzRg Detmold) zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 (01.08.2016) als Gemeinschaftsgrundschule errichtet.

 

Die neue Grundschule trägt zum Errichtungszeitpunkt den Namen

 

städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel

–Primarstufe-

 

Hauptstandort: Klöckerstr. 25, 33034 Brakel

Teilstandort: Angerlinde 1, 33034 Brakel

 

Eine spätere Umbenennung auf Wunsch der Schule bzw. der Elternschaft bleibt hiervon unberührt.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Durch die schulorganisatorische Maßnahme sind zurzeit keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen erkennbar und können im Haushalt 2016 aus dem allgemeinen Schuletat gedeckt werden.