Betreff
Erlass der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 und der Wirtschaftspläne des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2016
Vorlage
363/2014-2020
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

1.   Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zur Zeit gültigen Fassung, vom 03.02.2016 bis 19.02.2016 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen keine Einwendungen erhoben worden.

 

2.   Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016

Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2016 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 02.02.2016 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den

Ergebnisplan

Erträge von                                                    31.043.067,00 €

Aufwendungen von                                          31.673.274,54 €.

 

Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine

Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe

von                                                                   630.207,54 €

erforderlich.

 

Finanzplan

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  29.931.485,00 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  31.018.947,54 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                   3.404.507,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                  5.204.051,43 €

 

Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.

 

Haupt- und Finanzausschuss sowie Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 08.03. bzw. 10.03.2016 mit dem Verwaltungsvorschlag des Haushalts 2016 bzw. den Wirtschaftsplänen 2016 für die Sondervermögen Kubra und Vubra befasst. Unter Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 anzunehmen.

 

-      111050-114 Neubeschaffung Kehrmaschine

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit einer Vergabe der Kehrarbeiten an einen externen Anbieter zu überprüfen. Die Anschaffung der Kehrmaschine ist bis dahin zurückzustellen.

 

-      540000-105 Parkplatz Hallenbad

 

Die Verpflichtungsermächtigung zum Bau des Parkplatzes Hallenbad soll auf den Betrag von 100.000 € gekürzt werden.

 

-      111060-154 Außenanlagen Mensa

 

Der angesetzte Betrag für die Gestaltung der Außenanlagen an der Mensa von 130.000 € soll auf den Betrag von 85.000 € gekürzt werden.

 

-      Bau eines Kreisverkehrs

 

Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Stadthalle/Jibi.

 

-      Neubau eines Kunstrasenplatzes

 

Für den Bau eines neuen Kunstrasenplatzes zur Verbesserung der Spiel- und Trainingsmöglichkeiten in der Schlechtwetterphase sind 20.000 € Planungskosten in den Haushalt 2016 einzustellen. Die Verwaltung wird mit der Einberufung eines Arbeitskreises aus Verwaltung und Vereinen zur Erstellung eines Sportstättenkonzeptes beauftragt.

 

-      Schulsozialarbeit

 

Für die Schulsozialarbeit sollen für das neue Grundschuljahr Mittel für eine halbe Stelle eingestellt werden. Die aus Eigenmitteln zu tragenden Kosten belaufen sich auf  ca. 30.000 €.

 

-      Erhöhung Grundsteuer B

 

Die geplante Erhöhung der Grundsteuer B soll zurückgenommen werden. Die Mindereinnahmen sollen durch Einsparungen im Haushaltsvollzug kompensiert werden.


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zu beschließen, der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2016 zuzustimmen.

 

Haushaltssatzung

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2016

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 17.03.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit                                                                        

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                  31.043.067,00 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                               31.673.274,54 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                    29.931.485,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                         31.018.947,54 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                             3.404.507,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                             5.253.051,43 EUR

festesetzt.

 

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                965.600,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                           

630.207,54 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                                         3.000.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                                    240 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                                             429 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                                      417 v.H.

 

§ 7

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.

 

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

1.   wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen  im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

1.   bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.   bei der Umschuldung von Krediten,

3.   bei inneren Verrechnungen,

4.   wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.   wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,

6.   über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.