Betreff
Annentag 2016: Antrag auf Erweiterung des Festgeländes
Vorlage
361/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Landhotel Stein hat sich fristgerecht zum Annentag 2016 bezüglich einer Erdinger Urweisse Hütte beworben. Die Bewerbung bzw. der Bewerber wurde anschließend in den zuständigen Ausschüssen als „bekannt und bewährt“ bzw. „attraktiv“ eingestuft. Somit wurde das Landhotel Stein zum Bieterverfahren zugelassen.

Nach dem Bieterverfahren am 01.02.2016 hat das Landhotel Stein den Standort Aufgang Feuerteich ersteigert.

Mit Antrag vom 16.02.2016 des Landhotels Stein (siehe Anhang) wurde die gesamte Rasenfläche des Amtsgerichts beantragt. Lt. Antrag sollen zwei Ausschankbetriebe (Bierwagen + Theke im Zelt) zugelassen werden. Lt. Bieterverfahren ist nur ein Ausschank zulässig. Somit wird auch nur ein Ausschank zugelassen. Ein entsprechendes „Genehmigungsschreiben“ seitens des Amtsgerichtes liegt dem Antrag anbei. Die besagte Fläche ist bislang nicht im festgesetzten Kirmesgelände (Festsetzung aus dem Jahr 1994) vorhanden.

Die bislang schon genutzte Fläche (ca. Hälfte der Rasenfläche) wurde aufgrund einer mündlichen Vereinbarung mit dem Amtsgericht Brakel „bewirtschaftet.“

Diese Fläche ist bislang jedoch nicht im festgesetzten Kirmesgelände vorhanden und sollte deshalb, losgelöst von dem Antrag des Landhotels Stein in das Kirmesgelände aufgenommen werden.

Für die Erweiterung des Kirmesgeländes ist der Bezirksausschuss Brakel (vorberatend) und der Betriebsausschuss Brakel (entscheidend) zuständig. Ein Vorgespräch mit dem Amtsgericht Brakel hat bereits stattgefunden. Das Amtsgericht steht einer Nutzungsvereinbarung ab 2017 grundsätzlich positiv gegenüber, sodass die Stadt Brakel in Zukunft die „Oberhand“ über die besagte Fläche hätte. Somit könnte die Fläche im Leistungsverfahren der Bierstände mit aufgenommen werden.

Folgende Varianten stehen zur Entscheidung:

Variante A: Das Festgelände wird erweitert. Die Almhütte kann im „hinteren Teil“ (siehe Zeichnung) aufgestellt werden. Es wird jedoch nur ein Ausschank zugelassen. Dieser kann Besucher innerhalb der Hütte und außerhalb der Hütte bewirten. Die Promotionteams Jägermeister und Havana Club können Ausschank betreiben, sofern es die gleichen Getränke nicht an der Theke zu kaufen gibt.

Variante B: Das Festgelände wird nicht erweitert. Die Almhütte kann auf den „vorderen Bereich“ (siehe Zeichnung) der Rasenfläche platziert werden. Ein Ausschank wird zugelassen. Dieser kann Gäste innerhalb und außerhalb der Hütte bewirten. . Die Promotionteams Jägermeister und Havana Club können Ausschank betreiben, sofern es die gleichen Getränke nicht an der Theke zu kaufen gibt.


Anlagen:

 

-      Übersichtsplan

-      Skizze Variante A

-      Skizze Variante B

-      Antrag Landhotel Stein vom 16.02.2016

-      „Genehmigung“ der Nutzung seitens des Amtsgericht Brakel


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Das Festgelände des Annentages wird um die im „Übersichtsplan“ rot gekennzeichnete Fläche erweitert.

 

2. Die Variante A oder B wird für den Annentag 2016 beschlossen.

 

3. Die Verwaltung wirkt auf die Schließung einer Nutzungsvereinbarung für die besagte Fläche ab dem Jahr 2017 hin.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen