Betreff
Errichtung der städt. Grundschule Brakel im Wege der Zusammenlegung der selbstständigen Grundschulen (KGS und Annenschule) – Bestimmung der Schulart und Festlegung des Schulnamens -
Vorlage
356/2014-2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 02.02.2016 die Errichtung einer Grundschule durch Zusammenlegung der selbstständigen Grundschulen (Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen-) mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 beschlossen. Die schulorganisatorische Maßnahme wurde mit Bescheid vom 16.02.2016 von der oberen Schulaufsichtsbehörde (BzRg Detmold) genehmigt.

 

Gem. § 27 Abs. 2 SchulG bestimmen bei der Errichtung einer Grundschule durch Zusammenlegung „Fusion“ der selbstständigen Grundschulen die Erziehungs-/Personensorgeberechtigten, deren Kinder

 

Ø  aktuell die Klassen 1., 2. und 3. der Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen- besuchen und

 

Ø  zum Schuljahr 2016/2017 an der Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen- aufgenommen werden

 

in einem Abstimmungsverfahren die Schulart, ob die neue Schule als Gemeinschaftsgrundschule, katholische Bekenntnisschule, evangelische Bekenntnisschule oder Weltanschauungsschule errichtet wird.

 

Abstimmungsverfahren

 

Die Abstimmung erfolgt zurzeit nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung und öffentlicher Auslegung des Abstimmungsverzeichnisses. Neben der vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Brakel wurde der Bekanntmachungstext der örtlichen Presse zur Verfügung gestellt. Ferner wurde der Text in den Grundschulen, Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Brakel, Stadtbezirke und Rathaus ausgehangen. Für jedes Kind gilt die Abgabe einer Stimme. Insgesamt können 592 Stimmzettel abgegeben werden. Der Zeitplan der Abstimmung ist wie folgt terminiert:

 

Tag

Datum

Uhrzeit

Montag

07.03.2016

07.30 bis 15.00 Uhr

Dienstag

08.03.2016

07.30 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

09.03.2016

07.30 bis 15.00 Uhr

Wahlort:

Grundschule der Stadt Brakel, Klöckerstr. 25, 33034 Brakel

(Sekretariat der Grundschule)

 

Nach Abschluss der Abstimmung erfolgt unverzüglich die Auszählung der Stimmabgaben. Die Auszählung wird unter Beteiligung der Schulleitungen, Elternschaft und Schulträger protokolliert und durch eine Entscheidung des Schulträgers festgestellt. Die Feststellung wird unverzüglich der oberen Schulaufsichtsbehörde (BzRg Detmold) zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung ist in ortsüblicher Weise bekanntzumachen (§8 Abs. 6 BestVerfVO).

 

Das Abstimmungsergebnis über die Schulart wird als Tischvorlage in der Ratssitzung am 17.03.2016 zur Feststellung bekanntgegeben sowie ein vorläufiger Schulname festgelegt. Der Schulname muss den Schulträger, die Schulform und die Schulart erkennen lassen. Eine spätere Umbenennung auf Wunsch der Schule bzw. der Elternschaft bleibt hiervon unberührt.