Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner
Sitzung am 02.02.2016 die Errichtung
einer Grundschule durch Zusammenlegung
der selbstständigen Grundschulen (Kath. Grundschule Brakel und Annenschule
Brakel -GSV Brakel-Hembsen-) mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 beschlossen.
Die schulorganisatorische Maßnahme wurde mit Bescheid vom 16.02.2016 von der
oberen Schulaufsichtsbehörde (BzRg Detmold) genehmigt.
Gem. § 27 Abs. 2 SchulG bestimmen bei der
Errichtung einer Grundschule durch Zusammenlegung „Fusion“ der selbstständigen
Grundschulen die Erziehungs-/Personensorgeberechtigten, deren Kinder
Ø
aktuell
die Klassen 1., 2. und 3. der Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel
-GSV Brakel-Hembsen- besuchen und
Ø
zum
Schuljahr 2016/2017 an der Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel -GSV
Brakel-Hembsen- aufgenommen werden
in einem Abstimmungsverfahren die Schulart, ob die neue Schule als
Gemeinschaftsgrundschule, katholische Bekenntnisschule, evangelische
Bekenntnisschule oder Weltanschauungsschule errichtet wird.
Abstimmungsverfahren
Die Abstimmung erfolgt zurzeit nach
vorheriger öffentlicher Bekanntmachung und öffentlicher Auslegung des
Abstimmungsverzeichnisses. Neben der vorgeschriebenen öffentlichen
Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Brakel wurde der
Bekanntmachungstext der örtlichen Presse zur Verfügung gestellt. Ferner wurde
der Text in den Grundschulen, Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Brakel,
Stadtbezirke und Rathaus ausgehangen. Für jedes Kind gilt die Abgabe einer Stimme.
Insgesamt können 592 Stimmzettel abgegeben werden. Der Zeitplan der Abstimmung
ist wie folgt terminiert:
Tag |
Datum |
Uhrzeit |
Montag |
07.03.2016 |
07.30 bis 15.00 Uhr |
Dienstag |
08.03.2016 |
07.30 bis 17.30 Uhr |
Mittwoch |
09.03.2016 |
07.30 bis 15.00 Uhr |
Wahlort: Grundschule
der Stadt Brakel, Klöckerstr. 25, 33034 Brakel (Sekretariat der Grundschule) |
Nach Abschluss der Abstimmung erfolgt
unverzüglich die Auszählung der Stimmabgaben. Die Auszählung wird unter
Beteiligung der Schulleitungen, Elternschaft und Schulträger protokolliert und
durch eine Entscheidung des Schulträgers festgestellt. Die Feststellung wird
unverzüglich der oberen Schulaufsichtsbehörde (BzRg Detmold) zur Genehmigung
vorgelegt. Die Genehmigung ist in ortsüblicher Weise bekanntzumachen (§8 Abs. 6
BestVerfVO).
Das Abstimmungsergebnis über die Schulart
wird als Tischvorlage in der Ratssitzung am 17.03.2016 zur Feststellung
bekanntgegeben sowie ein vorläufiger Schulname festgelegt. Der Schulname muss
den Schulträger, die Schulform und die Schulart erkennen lassen. Eine spätere
Umbenennung auf Wunsch der Schule bzw. der Elternschaft bleibt hiervon
unberührt.