Betreff
Anregung von Bürger/innen gem. § 24 GO NRW
hier: Änderung des B-Planes Nr. 07 der Stadt Brakel vom 29.10.1983
Vorlage
355/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15. Februar 2016 und 21.02.2016 (Anlage) regen insgesamt elf Bürger an,

 

  1. den Bebauungsplan Nr 07 der Stadt Brakel (Inkrafttreten: 29.10.1983) dahingehend zu ändern, dass auf dem Flurstück 167 parallel zur Straße „Im Schild“ zukünftig nur die Errichtung von Gebäuden mit einem Vollgeschoss mit Satteldach bzw. einem Staffelgeschoss oder einem zweigeschossigen Gebäude dann nur mit flachem Sattel- oder Walmdach zulässig ist,
  2. zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen

 

Ziel soll sein,

 

-      sowohl im Bereich der Bahnhofsstraße den stadtbildprägenden Charakter mit höheren villenähnlichen Wohnhäusern zu erhalten und

-      gleichzeitig im Bereich der Straße „Im Schild“ nur Wohnhäuser mit einem Vollgeschoss mit Sattel-/Walmdach bzw. einem Staffelgeschoss oder einem zweigeschossigen Gebäude dann nur mit flachem Sattel- oder Walmdach zu erlauben.

 

Die Anträge sind eine Anregung/Beschwerde im Sinne von § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Brakel und daher zunächst vom zuständigen Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln.

 

Da es sich bei der v.g. Anregungen um eine planungsrechtliche Angelegenheit aus dem Bereich Bauen handelt, wird vorgeschlagen, die Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und zur weiteren Beratung an den fachlich zuständigen Bauausschuss zu verweisen.


Anlagen:

 

-      Anregungen von Brakeler Bürger/innen


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die vorliegenden Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und zur weiteren Beratung an den fachlich zuständigen Bauausschuss zu verweisen.