hier: Änderung des B-Planes Nr. 07 der Stadt Brakel vom 29.10.1983
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15. Februar 2016 und 21.02.2016 (Anlage) regen insgesamt elf Bürger an,
- den Bebauungsplan Nr 07 der Stadt Brakel (Inkrafttreten:
29.10.1983) dahingehend zu ändern, dass auf dem Flurstück 167 parallel zur
Straße „Im Schild“ zukünftig nur die Errichtung von Gebäuden mit einem
Vollgeschoss mit Satteldach bzw. einem Staffelgeschoss oder einem
zweigeschossigen Gebäude dann nur mit flachem Sattel- oder Walmdach
zulässig ist,
- zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre gem. §
14 BauGB zu erlassen
Ziel soll sein,
-
sowohl
im Bereich der Bahnhofsstraße den stadtbildprägenden Charakter mit höheren
villenähnlichen Wohnhäusern zu erhalten und
-
gleichzeitig
im Bereich der Straße „Im Schild“ nur Wohnhäuser mit einem Vollgeschoss mit
Sattel-/Walmdach bzw. einem Staffelgeschoss oder einem zweigeschossigen Gebäude
dann nur mit flachem Sattel- oder Walmdach zu erlauben.
Die Anträge sind eine Anregung/Beschwerde im Sinne von § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Brakel und daher zunächst vom zuständigen Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln.
Da es sich bei der v.g. Anregungen um eine planungsrechtliche Angelegenheit aus dem Bereich Bauen handelt, wird vorgeschlagen, die Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und zur weiteren Beratung an den fachlich zuständigen Bauausschuss zu verweisen.
Anlagen:
- Anregungen von Brakeler Bürger/innen
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die vorliegenden Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und zur weiteren Beratung an den fachlich zuständigen Bauausschuss zu verweisen.