Betreff
Anregung eines Bürgers gem. § 24 GO NRW
hier: Verbesserung der Sichtverhältnisse am Parkplatz Hallenbad
Vorlage
349/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 29. Oktober 2015 (Anlage 1) stellt ein Bürger den Antrag, die Bepflanzung am Treppenaufgang vom Parkplatz zum Eingang des Hallenbades etwa auf Geländer Höhe zu begrenzen. Ebenso sollte mit dem Grundstückeigentümer, Am Bahndamm 10, wegen der hohen Bepflanzung Kontakt aufgenommen werden.

Ziel soll sein, eine Verbesserung der Sichtverhältnisse auf den Parkplatz am Hallenbad zu erreichen.

 

Der Antrag ist eine Anregung/Beschwerde im Sinne von § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Brakel und daher zunächst vom Haupt- und Finanzausschuss als „Beschwerdeausschuss“ zu behandeln.

 

Zunächst ist festzuhalten, dass die Zuständigkeit der Stadt Brakel sich ausschließlich auf den Parkplatz und den Treppenaufgang zum Hallenbad bezieht.

Da sich die angesprochenen großen Bäume auf Privatbesitz befinden und hiervon keine akute Gefahr ausgeht, gibt es für die Stadt Brakel keine Handlungs- oder gar Eingriffsmöglichkeiten.

 

Seitens der Verwaltung ist für 2016 eine grundlegende Überplanung des Parkplatzes und der Außenanlagen vorgesehen. In diesem Zuge wird dann auch die gesamte Bepflanzung in diesem Bereich überplant.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen und dann im Rahmen der Überplanung des Bereiches mit einfließen zu lassen. Einer separaten Beratung zum jetzigen Zeitpunkt bedarf es daher nicht.


Anlagen:

 

-      Eingabe des Bürgers


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die vorliegende Anregung zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen der Überplanung der Außenanlagen, inkl. Parkplatz, des Hallenbades zu berücksichtigen.