hier: Beschäftigung einer weiteren sozialen Fachkraft
Sachverhalt:
Die Zahl der der Stadt
Brakel zugewiesenen ausländischen Flüchtlingen ist von 80 Personen im Dezember
2014 auf 407 Personen Ende Dezember 2015 angestiegen. In 2016 wird sich die
Zahl voraussichtlich auf über 700 Personen erhöhen.
Nach § 1
Flüchtlingsaufnahmegesetz –FlüAG- sind die Gemeinden verpflichtet, ausländische
Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Hierzu gehört auch die Aufgabe, für
eine entsprechende soziale Betreuung zu sorgen.
Die Lebenserfahrungen
von Flüchtlingen und Asylbewerbern sind häufig durch politische Verfolgung und
elementarer Armut geprägt. Viele von ihnen sind durch Kriegsereignisse, Gewalt,
etc. traumatisiert. Ihre Lebenslage in Deutschland ist durch die Eingewöhnung
und Anpassung an die neuen soziokulturellen und gesellschaftlichen
Gegebenheiten gekennzeichnet. Die
defizitäre Lebenslage und unklare Perspektiven führen zu starken
gesundheitlichen und psychischen Belastungen.
Bis Mitte 2015 wurden
die Flüchtlinge von den beiden im Sozialamt tätigen Sachbearbeitern als auch
von der Flüchtlings- und Migrationsberatung der Caritas, Herr Aslan, sozial
betreut.
Zudem engagiert sich
seit langem der ökumenische Arbeitskreis Flüchtlingshilfe ehrenamtlich für die
Flüchtlinge. Auch in den Ortsteilen bringen sich viele Helfer/innen ehrenamtlich
in die Flüchtlingsarbeit ein.
Durch den Anstieg der
Zahl der ausländischen Flüchtlinge ist auch der Zeitbedarf für die nach dem
AsylbLG sowie FlüAG zu erledigenden Aufgaben –insbesondere bei der
Erstunterbringung der Flüchtlinge- sowie der Zeitbedarf bei der sozialen
Betreuung stetig gestiegen. Deswegen wurde mit dem Caritasverband für den Kreis
Höxter eine Kooperationsvereinbarung zur Flüchtlingsberatung geschlossen. Seit
Juli 2015 ist Frau Bouzaima als soziale Fachkraft mit 19,5 Stunden/Woche für die
soziale Betreuung der der Stadt Brakel zugewiesenen Flüchtlinge wie folgt
zuständig:
·
Koordinierung der
integrativen Betreuung im Bereich der Stadt Brakel, u.a. Zusammenarbeit /
Unterstützung des Arbeitskreises ökumenische Flüchtlingshilfe,
·
Vermittlung von
Patenschaften zwischen Bürgern, Kirchen, Vereinen, sonstige Verbände, etc. und
ausländischen Flüchtlinge, um diese schnell in ihre neue Umgebung
einzugewöhnen,
·
Beratung und
Unterstützung der Flüchtlinge bei der gesellschaftlichen Eingewöhnung, z.B. Hilfe
beim Arztbesuch, Anmeldung bei der Meldestelle oder auch Kontakt zu den Schulen
u. Kindergärten der Kinder,
·
Beratung bei
persönlichen und familiären Problemen, Bewältigung von Lebensereignissen und
benachteiligten Lebenslagen,
·
Informationen zum
Asylverfahren und Asylbewerberleistungsgesetz,
·
Informationen zu
Sprachkursen und Hilfen bei der Vermittlung,
·
Entgegennahme von
Hinweisen oder mögliche Beschwerden von Anwohnern,
·
Vermittlung
zwischen Anwohnern, Flüchtlingen und Behörden,
·
Vermittlung bei
Streitigkeiten zwischen Flüchtlingen im Wohnheim,
·
Zusammenarbeit
mit der Ordnungspartnerschaft
Aufgrund des
überproportionalen Anstiegs der Zuweisungen und der externen Unterbringung von
Flüchtlingen in Mietwohnungen in der Kernstadt und in den Ortsteilen hat sich
allerdings sehr schnell gezeigt, dass ein Zeitpensum von 19,5 Stunden/Woche auf
keinen Fall ausreichend ist, um den o.a. Aufgabenbereich bewältigen zu können.
Vielmehr werden der Flüchtlingsstrom und die damit verbundenen Aufgaben,
insbesondere die integrative Betreuung der Flüchtlinge noch mehr zunehmen.
Erschwerend kommt
hinzu, dass Herr Aslan längerfristig erkrankt ist und die vom Caritasverband
eingestellten Vertretungskräfte wiederholt nach kurzer Zeit das
Beschäftigungsverhältnis beendet haben.
Um soziale Konflikte
bei den Flüchtlingen und der Bevölkerung zu vermeiden, aber auch, um Frau
Bouzaima sowie die Sachbearbeiter im Sozialamt zu entlasten, ist die Schaffung
einer weiteren Stelle für die soziale Betreuung der Flüchtlinge dringend
erforderlich.
Hierzu bietet sich eine
weitere Kooperation mit dem Caritas-Verband des Kreises Höxter an.
Bei einer Sitzung des
„Runden Tisches“ am 2.12.2015 – an dem auch vom Rat der Stadt Brakel delegierte
Vertreter der Ratsfraktionen teilnahmen- wurde die kurzfristige Einstellung
einer weiteren sozialen Fachkraft einstimmig befürwortet.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel die Beschäftigung einer
weiteren sozialen Fachkraft zur sozialen Betreuung der zugewiesenen
ausländischen Flüchtlinge und Asylbewerber zunächst befristet für die Jahre
2016 bis 2018 zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Beschäftigung
einer sozialen Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 39 Wochenstunden
mit einem Kooperationspartner eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen
sowie ein entsprechendes Handlungskonzept zu erstellen. Im Haupt- und
Finanzausschuss ist jährlich über die Tätigkeit ein Bericht abzugeben.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die für die soziale
Betreuung der ausländischen Flüchtlinge erforderlichen Mittel werden im Rahmen
der Haushaltsplanung beim Budget 315 010 / 527 900 veranschlagt.
Für März – Dezember
2016 fallen Kosten i.H.v. 57.833 € an.