Betreff
Anregung eines Bürgers gem. § 24 GO NRW
hier: Zu schnelles Fahren in der Straße "Hahnenhof"
Vorlage
338/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 16. November 2015 (Anlage 1) stellt ein Bürger den Antrag, das Problem des seiner Ansicht nach zu hohen Verkehrsaufkommens und der Missachtung der für diesen verkehrsberuhigten Bereich vorgegebenen Verkehrsregelungen im Rat der Stadt Brakel zu behandeln.

 

Der Antrag ist eine Anregung/Beschwerde im Sinne von § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Brakel und daher zunächst vom Haupt- und Finanzausschuss als „Beschwerdeausschuss“ zu behandeln.

 

Entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Brakel soll von einer Prüfung von Anregungen und Beschwerden abgesehen werden, wenn

 

a) der Inhalt einen Straftatbestand erfüllt,

 

b) gegenüber bereits geprüften Anregungen oder Beschwerden kein neues Sachvorbringen vorliegt.

 

Da aus Sicht der Verwaltung keine neuen Aspekte in dieser Angelegenheit vorliegen, könnte von einer weiteren Beratung abgesehen werden.

 

 

Folgende Ausführungen zur Eingabe des Bürgers:

 

Auf Grund eines Antrags der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 17.08.2012 auf Ausweisung des Hahnenhofs als Sackgasse wurde lt. Beschluss des Bauausschusses vom 24.10.2012 dieses einstimmig abgelehnt. Die Verwaltung wurde aber beauftragt, die Verkehrssituation durch Zählungen und Geschwindigkeitsmessungen zu überprüfen. Das Ergebnis wurde in der Anmerkung zur Niederschrift des Rates vom 18.07.2013 sowie in der Sitzung des Bauausschusses vom 11.09.2013 veröffentlicht bzw. vorgestellt. In Auswertung des Messergebnisses wurde jedoch ordnungsrechtlich für etwaige verkehrslenkende oder weitere verkehrseinschränkende Maßnahmen kein konkreter Handlungsbedarf gesehen.

 

Es ist nicht ersichtlich, dass sich das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren seit der Messung in der Straße „Hahnenhof“ erheblich verändert hat. Eine Veränderung der Verkehrssituation könnte nur durch neue Messungen nachgewiesen werden. Das vom Anregenden zur Verfügung gestellte Zahlenmaterial über den Verkehrsfluss am 22.04.2015 kann keinesfalls als repräsentativ angesehen werden.

 

Zu den dargestellten Ideen und Anregungen ist zu sagen, dass eine veränderte Ampelschaltung im Kreuzungsbereich „Jibi/Kreisferienstraße“, die vom Straßenverkehrsamt des Kreises in Auftrag gegeben werden müsste, bereits vom Landesbetrieb Straßenbau geprüft wurde. Eine optimalere Einstellung konnte unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens nicht gefunden werden.

Zusätzliche mobile Schwellen wurden bereits als nicht erforderlich erachtet und sind auch insbesondere direkt im Einfahrtsbereich von der Heiligen Seele aus nicht statthaft.

Eine Einbahnstraßenregelung dürfte verkehrsrechtlich denkbar sein, würde aber für alle Anlieger, auch für die Anwohner zu Beginn des Hahnenhofs, eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung darstellen. Fraglich ist, ob dies wirklich gewollt ist.

Verstärkte Kontrollen durch die Polizei sind möglich. In dieser Hinsicht könnten Verhandlungen mit dem zuständigen Verkehrsdezernat der Polizei aufgenommen werden.

Die Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich ordnungsgemäß beschildert. Ein Zusatzschild „Schritt Fahren“ ist verkehrsrechtlich nicht statthaft, da das Verkehrszeichen VZ 325 (verkehrsberuhigter Bereich) beinhaltet, dass dort Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist. Eine „Spielstraße“ kann nur durch das Zeichen Verbot für Fahrzeuge aller Art (VZ 250) und einem Zusatzzeichen mit einem spielenden Kind ausgewiesen werden. Da das Zeichen VZ 250 jedoch auch für die Anwohner gilt, dürfte dies nicht gewollt sein.

Eine Geschwindigkeitsanzeigentafel könnte aufgestellt werden. Unter Berücksichtigung der Kosten, die insbesondere bei der Errichtung für einen längeren Zeitraum anfallen, ist die ohnehin fragliche positive Wirkung solcher Anlagen zu betrachten.

 

Möglicherweise könnte die Öffnung des Verbindungsweges von der K 18 zur Straße „Heilige Seele“, der bislang nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, eine Entlastung für den Hahnenhof bewirken. Fraglich ist jedoch, ob der derzeitige Ausbau des Weges einen ungehinderten Begegnungsverkehr zulässt.

 

 

Es sollte entschieden werden, ob und inwieweit konkreter Handlungsbedarf gesehen wird oder etwa verkehrsregelnde Maßnahmen ergriffen werden sollen.


Anlagen:

 

-      Eingabe des Bürgers

-      Übersichtskarte


Beschlussvorschlag:

 

Formulierung nach Beratung in der Sitzung