hier: Zu schnelles Fahren in der Straße "Hahnenhof"
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16. November 2015 (Anlage 1) stellt ein Bürger den Antrag, das Problem des seiner Ansicht nach zu hohen Verkehrsaufkommens und der Missachtung der für diesen verkehrsberuhigten Bereich vorgegebenen Verkehrsregelungen im Rat der Stadt Brakel zu behandeln.
Der Antrag ist eine Anregung/Beschwerde im Sinne von § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Brakel und daher zunächst vom Haupt- und Finanzausschuss als „Beschwerdeausschuss“ zu behandeln.
Entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Brakel soll von einer Prüfung von Anregungen und Beschwerden abgesehen werden, wenn
a) der Inhalt einen Straftatbestand erfüllt,
b) gegenüber bereits geprüften Anregungen oder Beschwerden kein neues Sachvorbringen vorliegt.
Da aus Sicht der Verwaltung keine neuen Aspekte in dieser Angelegenheit vorliegen, könnte von einer weiteren Beratung abgesehen werden.
Folgende Ausführungen zur Eingabe des Bürgers:
Auf Grund eines Antrags der Fraktion
„Bündnis 90/Die Grünen“ vom 17.08.2012 auf Ausweisung des Hahnenhofs als
Sackgasse wurde lt. Beschluss des Bauausschusses vom 24.10.2012 dieses
einstimmig abgelehnt. Die Verwaltung wurde aber beauftragt, die
Verkehrssituation durch Zählungen und Geschwindigkeitsmessungen zu überprüfen.
Das Ergebnis wurde in der Anmerkung zur Niederschrift des Rates vom 18.07.2013
sowie in der Sitzung des Bauausschusses vom 11.09.2013 veröffentlicht bzw.
vorgestellt. In Auswertung des Messergebnisses wurde jedoch ordnungsrechtlich
für etwaige verkehrslenkende oder weitere verkehrseinschränkende Maßnahmen kein
konkreter Handlungsbedarf gesehen.
Es ist nicht ersichtlich, dass sich das
Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren seit der Messung in der Straße
„Hahnenhof“ erheblich verändert hat. Eine Veränderung der Verkehrssituation
könnte nur durch neue Messungen nachgewiesen werden. Das vom Anregenden zur
Verfügung gestellte Zahlenmaterial über den Verkehrsfluss am 22.04.2015 kann keinesfalls
als repräsentativ angesehen werden.
Zu den dargestellten Ideen und Anregungen
ist zu sagen, dass eine veränderte Ampelschaltung im Kreuzungsbereich
„Jibi/Kreisferienstraße“, die vom Straßenverkehrsamt des Kreises in Auftrag
gegeben werden müsste, bereits vom Landesbetrieb Straßenbau geprüft wurde. Eine
optimalere Einstellung konnte unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens
nicht gefunden werden.
Zusätzliche mobile Schwellen wurden bereits
als nicht erforderlich erachtet und sind auch insbesondere direkt im Einfahrtsbereich
von der Heiligen Seele aus nicht statthaft.
Eine Einbahnstraßenregelung dürfte verkehrsrechtlich
denkbar sein, würde aber für alle Anlieger, auch für die Anwohner zu Beginn des
Hahnenhofs, eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung darstellen. Fraglich ist,
ob dies wirklich gewollt ist.
Verstärkte Kontrollen durch die Polizei sind
möglich. In dieser Hinsicht könnten Verhandlungen mit dem zuständigen
Verkehrsdezernat der Polizei aufgenommen werden.
Die Straße ist als verkehrsberuhigter
Bereich ordnungsgemäß beschildert. Ein Zusatzschild „Schritt Fahren“ ist
verkehrsrechtlich nicht statthaft, da das Verkehrszeichen VZ 325
(verkehrsberuhigter Bereich) beinhaltet, dass dort Schrittgeschwindigkeit zu
fahren ist. Eine „Spielstraße“ kann nur durch das Zeichen Verbot für Fahrzeuge
aller Art (VZ 250) und einem Zusatzzeichen mit einem spielenden Kind
ausgewiesen werden. Da das Zeichen VZ 250 jedoch auch für die Anwohner gilt,
dürfte dies nicht gewollt sein.
Eine Geschwindigkeitsanzeigentafel könnte
aufgestellt werden. Unter Berücksichtigung der Kosten, die insbesondere bei der
Errichtung für einen längeren Zeitraum anfallen, ist die ohnehin fragliche
positive Wirkung solcher Anlagen zu betrachten.
Möglicherweise könnte die Öffnung des
Verbindungsweges von der K 18 zur Straße „Heilige Seele“, der bislang nur für
den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, eine Entlastung für den
Hahnenhof bewirken. Fraglich ist jedoch, ob der derzeitige Ausbau des Weges
einen ungehinderten Begegnungsverkehr zulässt.
Es sollte entschieden werden, ob und inwieweit konkreter Handlungsbedarf gesehen wird oder etwa verkehrsregelnde Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Anlagen:
- Eingabe des Bürgers
- Übersichtskarte
Beschlussvorschlag:
Formulierung nach Beratung in der Sitzung