Sachverhalt:
Für den Bereich „Historischer Stadtkern“ besteht seit dem Jahr 2010 ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK). Hierin enthalten sind insgesamt 18 Einzelmaßnahmen. Das vom Rat am 16.09.2010 einstimmig beschlossene Maßnahmenpaket bildet den Rahmenplan für zukünftige Fördermaßnahmen innerhalb des Fördergebietes. Das ISEK beinhaltet Kurzbeschreibungen, Kostenaussagen und die vorgesehenen Zeiträume für die jeweiligen Projekte.
Das von der Bezirksregierung Detmold genehmigte ISEK bildet die Grundlage für Förderanträge der Stadt um in den dafür vorgesehenen Haushaltsjahren die Einzelmaßnahmen aus dem Bereich der Städtebauförderung mit den Zuwendungen durchführen zu können. Anträge und Bewilligungen für die Jahre bis einschließlich 2014 sind erfolgt. Für das Jahr 2015 wird in Kürze die Bewilligung erwartet.
Das ISEK hat eine Laufzeit für den Zeitraum von 2010 bis 2015, das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt (30.11.2015) noch Förderanträge aus dem ISEK für mögliche Projekte gestellt werden können.
Der Durchführungszeitraum, welcher von der Bezirksregierung im Rahmen der einzelnen Zuwendungsbescheide festgesetzt wird, wird für die bisher noch nicht beantragten Einzelmaßnahmen bis max. zum Jahr 2020 befristet sein.
Für das Programmjahr 2016 werden nach dem ISEK folgende Einzelmaßnahmen mit einer eingeplanten Förderung von 60 % beantragt:
Bezeichnung: zwf. Ausgaben: Zuwendung: Eigenanteil:
a)
Profilierung/Standortaufwertung 48.000 € 28.800 € 19.200 €
(Fassaden)
b)
Verfügungsfonds 30.000 € 18.000 € 12.000 €
c)
Oberfl.-gestaltg.
Am Thy/Rosenstr. 785.000 € 471.000 € 314.000 €
Gesamt:
863.000 € 517.800 € 345.200 €
Die vorgenannten Einzelmaßnahmen werden in folgenden Jahren durchgeführt (Durchführungszeitraum):
Bezeichnung Hhjhr 2017
Hhjhr 2018 Hhjhr 2019 Hhjhr. 2020
Projekt
a) 48.000 €
Projekt
b) 20.000 € 10.000 €
Projekt
c) 50.000 € 330.000 € 405.000 €
Gesamt: 68.000 € 60.000 € 330.000 € 405.000 €
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, für die im ISEK vorgesehenen und nachstehend genannten Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2016 einen Zuschussantrag zu stellen:
Bezeichnung: zwf. Ausgaben: Zuwendung: Eigenanteil:
a)
Profilierung/Standortaufwertung 48.000 € 28.800 € 19.200 €
(Fassaden)
b)
Verfügungsfonds 30.000 € 18.000 € 12.000 €
c)
Oberfl.-gestaltg.
Am Thy/Rosenstr. 785.000 € 471.000 € 314.000 €
Gesamt:
863.000 € 517.800 € 345.200 €
Die vorgenannten Einzelmaßnahmen werden in folgenden Jahren durchgeführt (Durchführungszeitraum):
Bezeichnung Hhjhr 2017 Hhjhr 2018
Hhjhr. 2019 Hhjhr. 2020
Projekt
a) 48.000 €
Projekt
b) 20.000 €
10.000 €
Projekt
c)
50.000 € 330.000 € 405.000 €
Gesamt: 68.000 € 60.000 € 330.000 € 405.000 €
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 60 % bereitgehalten.