Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW zur Ehrenbürgerschaft
Vorlage
302/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landesvorsitzende der Republikaner NRW regt mit E-Mail vom 25.09.2015 an, Herrn Victor Orbán, zum Ehrenbürger der Stadt Brakel zu ernennen.

Zur Begründung dieser Anregung verweise ich auf die als Anlage 1 beigefügte E-Mail.

 

Diese Anregung ist scheinbar an alle Ober-/Bürgermeister in NRW gegangen, so dass sich auch der Städte- und Gemeindebund NRW dieser Angelegenheit angenommen hat.

 

Aus Sicht des StGB NRW ist der Antrag der Republikaner unzulässig, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen geht, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Daher sind die Räte bzw. zuständigen Ausschüsse nicht verpflichtet, sich mit der Eingabe der Republikaner inhaltlich zu befassen.

Gleichwohl ist die Anregung dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss vorzulegen, da § 24 GO NRW dem Bürgermeister kein eigenes Vorprüfungsrecht einräumt.

Zu den weiteren Ausführungen verweise ich auf den Schnellbrief des StGB NRW, der als Anlage 2 beigefügt ist.


Anlagen:

 

-      E-Mail vom 25.09.2015

-      Schnellbrief 218/2015 des StGB NRW


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brakel weist die Anregung des Landesvorsitzenden der Republikaner NRW, Herrn Victor Orbán zum Ehrenbürger der Stadt Brakel zu ernennen, als unzulässig zurück.