Betreff
Teilnahme am Programm Landesfond "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Vorlage
143/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es gibt zur Zeit eine Zahl von Kindern und Jugendlichen, die eine Offene Ganztagsschule an den Grundschulen Klöckerstraße und die Geschwister-Scholl-Schule –Ganztags-hauptschule- besuchen, aber nicht am Mittagessen teilnehmen können, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht aufbringen können. Manche Eltern verzichten auch darauf, ihre Kinder in einer Offenen Ganztagsschule anzumelden, weil sie offensichtlich die Kosten für das Mittagessen scheuen.

 

Die Landesregierung hat mit der Einrichtung des Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren (bis 31. Juli 2009) ein Instrument zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen eingerichtet. Der Landesfonds umfasst pro Schuljahr ein Volumen von 10 Mio. EUR. Der Landesfonds kann und soll vor allem finanzschwache Eltern und Erziehungsberechtigte motivieren, ihre Kinder in einer Offenen Ganztagsschule anzumelden. Im ersten Quartal 2009 wird die Umsetzung des Landesfonds von der Landesregierung ausgewertet und über die Weiterführung und die weitere Ausgestaltung neu entschieden.

 

Gefördert wird die Teilnahme von bedürftigen Kindern und Jugendlichen an der Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsangebote einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule des Primarbereichs oder Sekundarstufe I gem. § 9 Abs. 1 und § 9 Abs. 3 SchulG NRW.

 

Als bedürftig sind gem. den Förderrichtlinien die Kinder und Jugendlichen anzusehen, deren Erziehungsberechtigte

 

  • Leistungen nach dem SGB II,
  • Sozialhilfe oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Leistungen nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag) beziehen
  • oder gem. § 90 SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) vom zuständigen Jugendamt die Elternbeiträge zur OGS erstattet bekommen.

 

 

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

 

  • Beschluss des Schulträgers zur Teilnahme am Programm Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit",
  • Feststellung der Bedürftigkeit der geförderten Kinder und Jugendlichen,
  • Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Offenlegung der Bedürftigkeit,
  • regelmäßige Durchführung, in der Regel an wöchentlich vier bis fünf Tagen.

 

Das Land geht in seinen Förderrichtlinien von einem Essensgeldbetrag in Höhe von 2,50 €/Kind/Tag (500,00 €/Schuljahr/Kind) aus.

 

Nach der Förderrichtlinie ist vorgesehen, dass das Land NRW –zunächst befristet für 2 Jahre bis 31.7.2009- pro Schuljahr und Schüler (1,00 € pro Schultag) für 200 Tage ein Zuschuss von 200,00 € und die Kommune einen Anteil von 100,00 € (0,50 € pro Schultag) zu übernehmen hat. Bei 200 Tagen/Jahr sind das zusammen ca. 1,50 € pro Tag.

 

Z.Z. kostet ein Mittagessen, dass die Schülerinnen und Schüler, die an der Betreuung im Rahmen der OGS teilnehmen und das Mittagessen in der Mensa des Kolpingberufs-bildungswerkes einnehmen, 2,65 €. Der restliche Betrag –von derzeit 1,15 €- für das tägliche Mittagessen wäre demnach von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu tragen. Sollten im Schuljahr mehr als 200 Schultage anfallen, haben Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für diesen Zeitraum der Gesamtbetrag (von z.Z. 2,65 €) für die Mittagsverpflegung zu zahlen.

 

Das Mittagessen, das an der Geschwister-Scholl-Schule – Ganztagshauptschule ausgegeben wird, kostet z.Z. 2,50 €. Hiervon würde das Land ebenfalls 1,00 €/Kind/Tag (200,00 €/Schuljahr/Kind) übernehmen. Der Eigenanteil der Stadt Bad Brakel beträgt 0,50 €/ Kind/Schuljahr (= 100,00 €/ Schuljahr). Bei 200 Tagen/Jahr sind das zusammen 1,50 € pro Tag

 

Der Elternbeitrag beläuft sich auf 1,00 €/Kind/Tag (= 200,00 €/Schuljahr/Kind). Sollten im Schuljahr mehr als 200 Schultage anfallen, haben Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für diesen Zeitraum der Gesamtbetrag (von z.Z. 2,50 €) für die Mittagsverpflegung zu zahlen.

 

Im lfd. Schuljahr (2007/2008) wird davon ausgegangen, dass die Erziehungsberechtigten von ca. 35 Kindern die o. g. Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

 

Sollten sich alle Erziehungsberechtigten dem Programm anschließen, so würde für die Stadt Brakel im Schuljahr 2007/2008 ein Eigenanteil in Höhe von (0,50 x 200 Schultage x 35 Kinder) = 3.500,00 € anfallen.

 

Mittel für den Eigenanteil sind im Haushaltsplan der Stadt Brakel nicht vorgesehen.

 

Die Finanzierung des Eigenanteils im lfd. Haushaltsjahr mit rd. 1.750,00 € könnte aus allgemeinen Deckungsmitteln erfolgen.

 

Für das Haushaltsjahr 2008 sind Mittel in entsprechender Höhe als Eigenanteil zu veranschlagen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die Teilnahme am Programm Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" ab dem Schuljahr 2007/08 entsprechend den dazu erlassenen Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. August 2007.