Betreff
Neufassung Hundesteuersatzung der Stadt Brakel
Vorlage
296/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Ratssitzung vom 10.02.2015 wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, die Hundesteuersatzung der Stadt Brakel zu überarbeiten und die darin festgelegten Steuersätze an das Niveau der übrigen Städte des Kreises Höxter anzupassen.

 

Daraufhin wurde eine Ermittlung der in den übrigen Städten des Kreises Höxter angewandten Steuersätze vorgenommen, welche Sie der Anlage 2 entnehmen können. Die Steuersätze der Stadt Brakel liegen demnach unter dem Durchschnitt, womit eine Anpassung durchaus angebracht wäre.

 

Auf Basis der ermittelten Durchschnittswerte der Städte des Kreises Höxter ergäben sich folgende, zukünftige Hundesteuersätze bei der Stadt Brakel (aufgerundet):

                                                           neu                                     alt

 

-      1 Hund:                                     65,00 €,                     (55,00 €)

-      2 Hunde:                                    85,00 € pro Hund,       (67,00 €)

-      3 oder mehr Hunde:                    100,00 € pro Hund,      (80,00 €)

-      1 gefährlicher Hund:                    450,00 €,                   (442,00 €)

-      2 oder mehr gefährliche Hunde:    600,00 € pro Hund.      (552,00 €)

 

Als Grundlage für die Erstellung der Hundesteuersatzung dient wie auch in der Vergangenheit die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Diese garantiert eine gewisse Einheitlichkeit der Satzungen und berücksichtigt ebenso etwaige gerichtliche Grundsatzentscheidungen aus der Vergangenheit. Die nötige Rechtssicherheit bei der Ausgestaltung der Satzung ist somit gegeben. Der Entwurf der Hundesteuersatzung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Abgesehen von den zu erhebenden Steuersätzen ergeben sich in der Neufassung inhaltlich lediglich redaktionelle Änderungen.

 

So wurde in § 2 Abs. 2 (d) die Hunderasse „Alano“ aus der Liste der gefährlichen Hunderassen entfernt.

 

In § 3 Abs. 2 wurde die Steuerbefreiung im Falle der Schwerbehinderung um das Merkzeichen „GL“ (gehörlos) erweitert.

 

Der § 9 „Rechtsmittel und Zwangsmaßnahmen“ entfällt ersatzlos, da es sich hierbei nur um rein deklaratorische Angaben handelt.

 

Im neuen § 9 „Ordnungswidrigkeiten“ entfällt Ziffer 3, da bei einer nicht erfolgten Abmeldung des Hundes die Hundesteuer weiterhin erhoben wird und demnach keine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann.

 

 


Anlagen:

 

  • Neufassung der Hundesteuersatzung (Anlage 1)
  • Zusammenstellung Steuersätze Nachbarstädte (Anlage 2)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Neufassung vom ……….. der Hundesteuersatzung der Stadt Brakel.

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Durch die angepassten Steuersätze ergibt sich auf Basis der derzeit erhobenen Hundesteuer eine Mehreinnahme von rd. 11 T€.