Betreff
Teilweise Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gesundheits- und Pflegezentrum Brakel" in der Kernstadt Brakel
a. Beratung von Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
b. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung
c. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden
d. Satzungsbeschlussvorschlag
e. Zusammenfassende Erklärung
Vorlage
278/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan teilweise aufzuheben (siehe Anlage: satzungsfähiger Planentwurf; Original kann in der Verwaltung, Zimmer/ Büro 35, eingesehen werden).

 

Nach ergebnisloser Beteiligung der Öffentlichkeit ist die Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfes vom 20.07. bis zum 21.08.2015 einschließlich durchgeführt worden (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung nach BauGB).

 

 

a. Beratung von Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Äußerungen wurden nicht vorgebracht (keine Anwesenden).

 

 

b. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Die Frist für diesen Beteiligungsschritt läuft bis nach Redaktionsschluss; Stellungnahmen sind bislang nicht eingegangen. Das Ergebnis wird daher als Tischvorlage vorgelegt, sofern sich an diesem Stand noch etwas ändern sollte.

 

 

c. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

Die Frist für diesen Beteiligungsschritt läuft bis nach Redaktionsschluss; Stellungnahmen sind bislang nicht eingegangen. Das Ergebnis wird daher als Tischvorlage vorgelegt, sofern sich an diesem Stand noch etwas ändern sollte.

 

 

d. Satzungsbeschluss

 

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, die teilweise Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gesundheits- und Pflegezentrum Brakel“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung befindet sich im Nordosten der Kernstadt Brakel, im Eingangsbereich der ehemaligen belgischen Kaserne, nördlich der Straße Lütkerlinde.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 33 das Flurstück 171.

 

 

e. Zusammenfassende Erklärung

 

Gemäß gültigem Baugesetzbuch, § 10 Abs. 4, soll die sog. „zusammenfassende Erklärung“ den Bebauungsplan nach Abschluss des Planverfahrens mit einer Art Wegweiser für das vollendete Sach- und Planverfahren versehen, der ebenso zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden muss wie der Plan selbst nebst Begründung.

 

Die zusammenfassende Erklärung hat dabei keine Bedeutung für die Wirksamkeit des Plans, sie wird lediglich den Gremien bekannt gegeben.