Sachverhalt:
Das Kreisjugendamt als Träger der öffentlichen
Jugendhilfe ist verpflichtet, einen Bedarfsplan für Tageseinrichtungen für
Kinder zu erstellen und alle 2 Jahre fortzuschreiben.
Nunmehr liegt der Entwurf der Fortschreibung des
Planes für die Zeit von 2007 bis 2010 vor. In einer Anhörung ist die Stadt
Brakel beteiligt worden. Gegenüber dem bisherigen Plan ist lediglich die
Gruppenanzahl im Kindergarten St. Michael der Kath. Kirchengemeinde Brakel um 1
Gruppe auf 2 Gruppen und im städtischen Kindergarten Gehrden von 2 Gruppen auf
1 Gruppe reduziert worden. (Die Angelegenheit ist dem Haupt- und
Finanzausschuss bekannt). Auf Grund der demographischen Entwicklung sind diese
Reduzierungen vertretbar bzw. sogar notwendig geworden. Die Versorgungsquote
für die Kernstadt Brakel liegt in den Jahren 2007 bis 2010 aber weiterhin bei
90 bis 103 %, für Gehrden bei 125 bis 89 % und für die gesamte Stadt Brakel bei
97 bis 107 %.
Da sich keine gravierenden Änderungen ergeben haben,
hat die Verwaltung, da Berichtstermin der 31.10.2007 war, folgende
Stellungnahme gegenüber dem Kreisjugendamt abgegeben:
„Aus Sicht der Stadt Brakel besteht kein
Änderungsbedarf, da die Versorgungsquote im wesentlichen erfüllt bzw.
übererfüllt ist und dort, wo Engpässe vorhanden sind, diese entweder über
benachbarte Kindergärten oder eine vorübergehende Gruppenaufstockung abgedeckt
werden können. Im übrigen wird das zur Beschlussfassung anstehende
Kinderbildungsgesetz (KIBIZ) wahrscheinlich eine Überholung des Bedarfsplanes
notwendig machen.“
Anlagen:
- Planungsdaten für die Kindergärten in der Stadt Brakel
Beschlussvorschlag: