Betreff
Fortschreibung des Bedarfsplanes "Tageseinrichtungen für Kinder 2007 - 2010"
Vorlage
142/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Kreisjugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, einen Bedarfsplan für Tageseinrichtungen für Kinder zu erstellen und alle 2 Jahre fortzuschreiben.

Nunmehr liegt der Entwurf der Fortschreibung des Planes für die Zeit von 2007 bis 2010 vor. In einer Anhörung ist die Stadt Brakel beteiligt worden. Gegenüber dem bisherigen Plan ist lediglich die Gruppenanzahl im Kindergarten St. Michael der Kath. Kirchengemeinde Brakel um 1 Gruppe auf 2 Gruppen und im städtischen Kindergarten Gehrden von 2 Gruppen auf 1 Gruppe reduziert worden. (Die Angelegenheit ist dem Haupt- und Finanzausschuss bekannt). Auf Grund der demographischen Entwicklung sind diese Reduzierungen vertretbar bzw. sogar notwendig geworden. Die Versorgungsquote für die Kernstadt Brakel liegt in den Jahren 2007 bis 2010 aber weiterhin bei 90 bis 103 %, für Gehrden bei 125 bis 89 % und für die gesamte Stadt Brakel bei 97 bis 107 %.

 

Da sich keine gravierenden Änderungen ergeben haben, hat die Verwaltung, da Berichtstermin der 31.10.2007 war, folgende Stellungnahme gegenüber dem Kreisjugendamt abgegeben:

 

„Aus Sicht der Stadt Brakel besteht kein Änderungsbedarf, da die Versorgungsquote im wesentlichen erfüllt bzw. übererfüllt ist und dort, wo Engpässe vorhanden sind, diese entweder über benachbarte Kindergärten oder eine vorübergehende Gruppenaufstockung abgedeckt werden können. Im übrigen wird das zur Beschlussfassung anstehende Kinderbildungsgesetz (KIBIZ) wahrscheinlich eine Überholung des Bedarfsplanes notwendig machen.“


Anlagen:

 

- Planungsdaten für die Kindergärten in der Stadt Brakel


Beschlussvorschlag: