Betreff
Oberflächengestaltung 3. und 4. Bauabschnitt "Hanekamp" in der Kernstadt Brakel,
Beratung von Anregungen aus der Einwohnerversammlung und abschließende Beschlussfassung
Vorlage
264/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 06.05.2015 wurden die Planungen für den 3. und 4. Abschnitt der Oberflächengestaltung im Bereich des Hanekamps vom Büro B.S.L. aus Soest vorgestellt.

 

Der Bauausschuss hat die Planungen beraten und den vorgestellten Planungen zugestimmt unter der Maßgabe, dass die nachfolgend benannten Änderungen in die Planungen einfließen.

 

a)   Der Fußgängerüberweg in der Rosenstraße sollte so belassen werden.

b)   Anpflanzung im Bereich Hanekamp von ca. 10 kleinen Bäumen.

c)   Steigerung der Aufenthaltsqualität mit Einbau von Holzspielzeug und Fahrradbügeln.

d)   Anordnung der Lampen in einer Achse, wie in der Ostheimer Straße.

 

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 12.05.2013 beschlossen, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW durchzuführen und dort den ausgearbeiteten Alternativvorschlag den Bürgern vorzustellen.

 

Die Einwohnerversammlung fand am 02.06.2015 in der Stadthalle Brakel statt; die Niederschrift ist als Anlage beigefügt.

 

In der Einwohnerversammlung wurde im Wesentlichen über die Änderungspunkte a) und b) diskutiert

 

Zu a) stellt sich heraus, dass die Einwohner eine höhengleiche Querung der Fußgängerzone im Bereich „Wolfskuhle/Rosenstraße“ favorisieren.

 

Die vom Büro B.S.L. vorgeschlagene Variante, analog zur Fußgängerzone in Lippstadt, ohne eine Bevorrechtigung der Fußgänger wurde kontrovers diskutiert.

 

Nach nochmaliger interner Beratung der Verwaltung wird vorgeschlagen, die verkehrliche Bevorrechtigung der Fußgänger in Form des Fußgängerüberweges beizubehalten. In der Versammlung wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die jetzige Situation in den Jahren seit Einrichtung der Fußgängerzone zu keinerlei Unfällen geführt habe. Eine Umwandlung in eine „Shared Space“-Zone (Gleiches Recht für alle) hat nach Auffassung der Verwaltung nur gestalterische Vorteile, indem auf die „Zebrastreifen“ verzichtet werden kann. Die Sicherheit der Fußgänger und vor allem auch der Radfahrer sollte hier jedoch im Vordergrund stehen. Durch die Anhebung des FGÜ mit Rampensteinen wird der Autofahrer auf die Besonderheit dieser Querung hingewiesen.

 

Die Baumpflanzungen wurden ebenfalls kontrovers diskutiert. Bei der abschließenden Meinungsabfrage ergab sich ein knappes Votum (6:5) für die Anpflanzung von großen Bäumen.

 

Die Verwaltung schlägt zur Umsetzung der Maßnahme folgende Planungsgrundsätze vor:

 

Die vom Büro B.S.L. erstellte Planung, die am 06.05.2015 im Bauausschuss vorgestellt wurde wird mit folgenden Änderungspunkten für die Umsetzung des 3. und 4. Bauabschnittes der Oberflächengestaltung vorgesehen.

 

a)   Der Fußgängerüberweg in der Rosenstraße wird beibehalten, wird aber auf das Niveau des Hanekamps angehoben. Seitlich werden Rampensteine als Übergang zum Niveau der Rosenstraße und der Wolfskuhle vorgesehen.

 

b)   Im Hanekamp werden Standorte für großkronige Bäume vorgesehen

(vor dem Gebäude Fiege am Fußgängerüberweg, auf dem Sparkassenplatz, vor der Apotheke Kramer, vor der Sparkasse).

 

c)   Straßenlampen auf der südlichen Seite des Hanekamps