Sachverhalt:
Am 22.05.2015 ist der Antrag von der Fa. Clemens Gastronomie- u. Zeltverleih GmbH bezüglich einer Sonderveranstaltung zum 25-jährigen Jubiläum des Annenzeltes bei der Verwaltung eingegangen.
Aufgrund der Kompetenzverteilung des Rates ist der Bezirksausschuss Brakel (vorberatend) sowie der Betriebsausschuss (entscheidend) für die Belange des Annentages zuständig.
Der besagte Antrag enthält die Durchführung der Schaustellerversammlung. Diese obliegt dem Geschäft der laufenden Verwaltung und wird traditionsgemäß in der Gaststätte Tegetmeier stattfinden.
Anlagen:
Antrag der Clemens Gastronomie- u. Zeltverleih GmbH
Beschlussvorschlag:
Variante 1:
Der Ausschuss beschließt, den Antrag der Clemens Gastronomie- u. Zeltverleih GmbH statt zu geben. Lediglich die Schaustellerversammlung wird in der Gaststätte Tegetmeier stattfinden.
Variante 2:
Der Ausschuss lehnt den Antrag der Clemens Gastronomie- und Zeltverleih GmbH ab.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen