Sachverhalt:
Nach
§§ 3 Abs. 1 und 40 Abs. 6 des Gesetzes über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung (FSHG) leistet das Land Zuschüsse zu den Kosten des Feuerschutzes
der Gemeinden.
Im
Haushaltsjahr 2014 hat die Landesregierung einen Ansatz in Höhe von 10 Mio. EUR
als Unterstützungsleistung der Kommunen für den Ausbau der kommunalen
Warnsysteme veranschlagt, um das landeseinheitliche Warnsystem für die
Gefahrenabwehr in NRW zu ergänzen.
Auf
der vorgenannten Grundlage hat die Stadt Brakel mit Bescheid vom 24.04.2014
eine Zuweisung in Höhe von 27.015,58 € erhalten. Der Betrag ist Zweckgebunden
zum Ausbau der kommunalen Warnsysteme. Ein Verwendungsnachweis ist spätestens
bis zum 31.12.2015 dem MIK vorzulegen.
Mit
Schreiben vom 02.05.2014 hat die Abteilung Bevölkerungsschutz des Kreises
Höxter vorgeschlagen, von konkreten Maßnahmen in den Gemeinden zunächst
abzusehen, da ein kreisweites Warnkonzept erstellt werden sollte, welches nicht
zum Tragen gekommen ist.
Zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes 2015 konnte kein genauer Verwendungszweck
für die Zuwendungen eingeplant werden. Die Zweckbindung der Mittel zur
Modernisierung der Sirenenanlagen in den Kommunen erfolgte erst nach Erstellung
der Haushaltssatzung 2015. Daher war eine Aufnahme der Investition zu Zeiten
der Haushaltsplanberatungen nicht möglich. Die zweckgebundenen Mittel müssen an
das Land zurückgezahlt werden, sofern eine Verausgabung bis zum 31.12.2015
nicht erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Die
Zuwendungen der Landesregierung in Höhe von 27.015,58 € sind in Form einer
außerplanmäßigen Ausgabe im Haushalt 2015 zur Modernisierung der Sirenenanlagen
in der Stadt Brakel einzusetzen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Es
ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen, da die Ausgaben zur
Modernisierung der Sirenenanlagen nur bis zur Höhe der erhaltenen
Landeszuwendungen getätigt werden.