Betreff
Zuweisung von Landesmittelnfür den Ausbau der Warnsysteme zur Warnung der Bevölkerung
Vorlage
261/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach §§ 3 Abs. 1 und 40 Abs. 6 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) leistet das Land Zuschüsse zu den Kosten des Feuerschutzes der Gemeinden.

Im Haushaltsjahr 2014 hat die Landesregierung einen Ansatz in Höhe von 10 Mio. EUR als Unterstützungsleistung der Kommunen für den Ausbau der kommunalen Warnsysteme veranschlagt, um das landeseinheitliche Warnsystem für die Gefahrenabwehr in NRW zu ergänzen.

Auf der vorgenannten Grundlage hat die Stadt Brakel mit Bescheid vom 24.04.2014 eine Zuweisung in Höhe von 27.015,58 € erhalten. Der Betrag ist Zweckgebunden zum Ausbau der kommunalen Warnsysteme. Ein Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 31.12.2015 dem MIK vorzulegen.

Mit Schreiben vom 02.05.2014 hat die Abteilung Bevölkerungsschutz des Kreises Höxter vorgeschlagen, von konkreten Maßnahmen in den Gemeinden zunächst abzusehen, da ein kreisweites Warnkonzept erstellt werden sollte, welches nicht zum Tragen gekommen ist.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes 2015 konnte kein genauer Verwendungszweck für die Zuwendungen eingeplant werden. Die Zweckbindung der Mittel zur Modernisierung der Sirenenanlagen in den Kommunen erfolgte erst nach Erstellung der Haushaltssatzung 2015. Daher war eine Aufnahme der Investition zu Zeiten der Haushaltsplanberatungen nicht möglich. Die zweckgebundenen Mittel müssen an das Land zurückgezahlt werden, sofern eine Verausgabung bis zum 31.12.2015 nicht erfolgt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Zuwendungen der Landesregierung in Höhe von 27.015,58 € sind in Form einer außerplanmäßigen Ausgabe im Haushalt 2015 zur Modernisierung der Sirenenanlagen in der Stadt Brakel einzusetzen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Es ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen, da die Ausgaben zur Modernisierung der Sirenenanlagen nur bis zur Höhe der erhaltenen Landeszuwendungen getätigt werden.