Betreff
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Brakel für die Jahre 2015 bis 2020
Vorlage
260/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in NRW (FSHG) sind die Gemeinden zur Aufstellung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes verpflichtet, der durch den Rat der Stadt zu verabschieden ist. Der am 04.09.2008 durch den Rat der Stadt Brakel beschlossene Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2008 bis 2013 ist abgelaufen, sodass eine Fortschreibung des Planes für die nächsten fünf Jahre erforderlich ist.

 

Der Entwurf des vorliegenden Planes wurde durch die Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH in Verbindung mit einer Projektgruppe bestehend aus verantwortlichen Mitarbeitern der Verwaltung und der Feuerwehr aufgestellt.

 

Der Brandschutzbedarfsplan wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2015 durch den Berater Herrn Dipl. Ing FH Christian Oebel von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung im Detail vorgestellt.

Hier besteht für alle Ratsmitglieder die Möglichkeit, Rückfragen zum neuen Brandschutzbedarfsplan zu stellen.


Anlagen:

 

-          Zusammenfassung der Ergebnisse

-          Maßnahmenübersicht Organisation

-          Maßnahmenübersicht Investitionen


Beschlussvorschlag:

 

Die vorliegende Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Brakel für die Jahre 2015 bis 2020 wird beschlossen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Aus dem Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2015 bis 2020 ergibt sich der Investitionsbedarf im Bereich Feuerschutz dessen finanzielle Auswirkungen derzeit noch nicht beziffert werden können.