Sachverhalt:
Gem. § 22 des Gesetzes
über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in NRW (FSHG) sind die Gemeinden zur
Aufstellung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes verpflichtet, der
durch den Rat der Stadt zu verabschieden ist. Der am 04.09.2008 durch den Rat
der Stadt Brakel beschlossene Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2008 bis
2013 ist abgelaufen, sodass eine Fortschreibung des Planes für die nächsten
fünf Jahre erforderlich ist.
Der Entwurf des
vorliegenden Planes wurde durch die Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung
GmbH in Verbindung mit einer Projektgruppe bestehend aus verantwortlichen
Mitarbeitern der Verwaltung und der Feuerwehr aufgestellt.
Der
Brandschutzbedarfsplan wird in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 16.06.2015 durch den Berater Herrn Dipl. Ing FH Christian
Oebel von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung im Detail
vorgestellt.
Hier
besteht für alle Ratsmitglieder die Möglichkeit, Rückfragen zum neuen
Brandschutzbedarfsplan zu stellen.
Anlagen:
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Zusammenfassung
der Ergebnisse
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Maßnahmenübersicht
Organisation
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Maßnahmenübersicht
Investitionen
Beschlussvorschlag:
Die vorliegende
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Brakel für die Jahre 2015
bis 2020 wird beschlossen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Aus
dem Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2015 bis 2020 ergibt sich der
Investitionsbedarf im Bereich Feuerschutz dessen finanzielle Auswirkungen
derzeit noch nicht beziffert werden können.