Betreff
Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes " Gesundheits- und Pflegezentrum Brakel" im Bereich Lütkerlinde in der Kernstadt Brakel
Vorlage
253/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid vor für die Errichtung eines Bürogebäudes sowie zweier Mehrfamilienhäuser auf dem Grundstück des ehemaligen Stabsgebäudes im Eingangsbereich zur ehemaligen belgischen Kaserne. Das Grundstück hat eine Größe von rd. 3.000 m².

 

Auf dem gegenüberliegenden Grundstück ist im ehemaligen Sanitätsgebäude das Stadtteilzentrum für den Bereich „Bökendorfer Grund“ eingerichtet worden. Das ehemalige Wachgebäude und der Sendemast sind abgerissen worden. Ein wesentliches Ziel der Aufwertung dieses Kasernenbereiches im städtebaulichen Handlungskonzept ist die Neugestaltung dieses Eingangsbereiches. Dieses wird durch den Abriss des Stabsgebäudes und die Neubebauung dieses Grundstückes zusammen mit den städtischen Maßnahmen im Bereich des Stadtteilzentrums erreicht.

 

Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das „Gesundheits- und Pflegezentrum Brakel“ welcher aber nur in Teilbereichen umgesetzt wurde. Für das Grundstück ist eine Nutzung für Büro und Verwaltung festgesetzt worden. Eine Wohnbebauung ist demnach nicht zulässig. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes für dieses Grundstück würde das Grundstück in die „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ überführt. Vorhaben sind dort nach § 34 BauGB zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Da Bürogebäude und Wohngebäude in der näheren Umgebung vorhanden sind, könnte die Voranfrage nach Aufhebung des Bebauungsplanes für dieses Grundstück positiv beschieden werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes „Gesundheits- und Pflegezentrum Brakel“ für das Grundstück des ehemaligen Stabsgebäudes in der ehemaligen belgischen Kaserne und leitet damit das dafür erforderliche Verfahren ein.