Betreff
Bebauungsplan Nr. 11 - 9. Änderung in der Kernstadt Brakel
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung
b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden
c. Satzungsbeschlussvorschlag
Vorlage
251/2014-2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2015 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen (siehe Anlage: satzungsfähiger Planentwurf; Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen werden).

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Scoping) ist im sog. beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen worden.

 

Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange ist gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfes vom 27.04. bis zum 29.05.2015 einschließlich durchgeführt worden (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung nach BauGB).

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Stellungnahmen im Sinne von Anregungen und Bedenken oder Hinweisen wurden nicht vorgebracht.

 

 

b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

Stellungnahmen im Sinne von Anregungen und Bedenken oder Hinweisen wurden nicht vorgebracht.

 

 

c. Satzungsbeschluss


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 11 - 9. Änderung in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Norden der Kernstadt Brakel westlich des Krankenhauses auf der Ecke zwischen „Danziger Straße“ und „Giefersweg“.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 11 das Flurstück 341.