Betreff
Oberflächengestaltung 3. und 4. Bauabschnitt "Hanekamp" in der Kernstadt Brakel, Planvorstellung
Vorlage
237/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Von Februar bis August 2014 wurde der erste Bauabschnitt der Oberflächengestaltung „Marktplatz - Königstraße mit Übergang zum Kirchplatz“ und von September bis Dezember 2014 der zweite Bauabschnitt „Ostheimer Straße“ durchgeführt.

 

Als weiterer Bauabschnitt ist gemäß dem städtebaulichen Handlungskonzept die Umgestaltung der Fußgängerzone mit dem Anschluss Bahnhofstraße/ Nieheimer Straße vorgesehen. In den Haushaltsplan des Jahres 2015 sind Mittel für die Planung in Höhe von 40.000 € eingestellt worden. Mit Beschluss vom 22.10.2014 wurde der Planungsauftrag an das Büro BSL in Soest vergeben. Im Haushaltsplan ist für den 3. Bauabschnitt (Marktplatz bis Kriegerehrung) eine VE in Höhe von 280.000 € für 2016 eingestellt worden. Für den 4. Bauabschnitt (Kriegerehrung bis Nieheimer Straße) sind im Finanzplan für 2017 275.000 € vorgesehen.

 

Mit Bewilligungsbescheid vom 21.11.2012 wurde ein Zuschuss in Höhe von 180.000 € auf anrechenbare Kosten in Höhe von 300.000 € für den 3. Bauabschnitt bewilligt. Mit Bewilligungsbescheid vom 09.12.2014 wurde für den 4. Bauabschnitt ein Zuschuss von 177.000 € auf die anrechenbaren Kosten von 295.000 € bewilligt. Auf die Gesamtkosten von 595.000 € erhält die Stadt Brakel einen Zuschuss von 357.000 €

 

Unter diesen finanziellen Voraussetzungen könnte die Maßnahme in 2016 und 2017 umgesetzt werden. Die Planung sollte bis zur Jahresmitte 2015 abgeschlossen sein, damit bis zum Jahresende 2015 die Ausschreibung erfolgen kann und zu Beginn des Jahres 2016 rechtzeitig mit den Arbeiten begonnen werden kann.

 

Das Büro BSL aus Soest hat für den 3. Und 4. Bauabschnitt eine Planung erstellt, die in der Sitzung vorgestellt wird.

 

Der Bauausschuss sollte dem Rat vorschlagen, mit dieser Planung eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Die Beratung des Ergebnisses und die abschließende Beschlussfassung können dann bis zur Sommerpause erfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu und schlägt dem Rat vor, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW durchzuführen.