Betreff
Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Straße "Brunnenallee"
Vorlage
235/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Bewohner der rechts und links der Brunnenallee gelegenen Wohngebiete beantragten mit Schreiben vom 12.02.2013 in einer Unterschriftenaktion eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Brunnenallee im Abschnitt ab Einmündung „Brunnenallee/L863 (Bruchtauenstraße/Kreisferienstraße)“ bis Einmündung „Danziger Straße/Brunnenallee“ und in Gegenrichtung. Die Erschließungsstraßen in den rechts und links der Brunnenallee gelegenen Wohngebieten sind als eine „Tempo 30 Zone“ ausgewiesen.

 

Der Antrag wurde insbesondere damit begründet, dass das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren erheblich zugenommen habe und zu schnell gefahren werde. Vor allem habe seit einigen Jahren der starke Ziel- und Quellverkehr beim Schichtwechsel im Krankenhaus sowie zum Arbeitsbeginn und -ende der Krankenhausverwaltung und zum Unterrichtsbeginn/-ende der Krankenpflegeschule dazu beigetragen.

 

In einem Ortstermin und persönlichen Gesprächen mit den Antragstellern im Februar 2013 wurde dargelegt, dass nach dem vom Rat der Stadt Brakel beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan die Brunnenallee als Haupterschließungsstraße für die angrenzenden Wohngebiete zu sehen ist.

 

Der Bauausschuss der Stadt Brakel beschloss aufgrund der vorgetragenen Argumentation der Antragsteller in seiner Sitzung am 13.03.2013 eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im unteren Abschnitt der Brunnenallee bis Einmündung „Danziger Straße/Brunnenallee“ bei der Straßenverkehrsbehörde Höxter zu beantragen.

 

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung am 30.04.2013 wurde mit der Straßenverkehrsbehörde die Sach- und Rechtslage erörtert. Dabei wurde mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für eine Streckenbeschränkung auf 30 km/h nach § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vorliegen und daher eine entsprechende Verkehrsanordnung nicht getroffen werden könne. Auf die Möglichkeit der Einbeziehung der Brunnenallee in die bestehende Tempo 30 Zone der angrenzenden Erschließungsstraßen wurde hingewiesen.

 

In der Folgezeit wurde in der Zeit vom 07.08.2013 bis 12.08.2013 eine verdeckte Geschwindigkeits- und Verkehrsmengenmessung durch den Kreis Höxter durchgeführt. Erfasst wurden dabei 10.713 Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen. Die Geschwindigkeitsmessung ergab eine V⁸⁵ von 52 km/h, d.h. 85 % der erfassten und gemessenen Fahrzeuge in beide Richtungen fuhren mit einer Geschwindigkeit von 52 km/h.

 

Da die Ausweisung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für die im Jahr 1994 erhaltenen Fördermittel zur Durchführung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen nach einer eingeholten Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold unschädlich ist, wurde die Straßenverkehrsbehörde Höxter gebeten gemeinsam mit der Bezirksregierung Detmold einen erneuten Ortstermin anzuberaumen.

 

Dieser Ortstermin konnte aufgrund mehrerer Terminverschiebungen durch die Bezirksregierung Detmold erst am 09.02.2015 stattfinden. Nach eingehender Erörterung der Angelegenheit bestätigte die Bezirksregierung ausdrücklich die Rechtsauffassung der Straßenverkehrsbehörde Höxter, dass unter Berücksichtigung der Rechtslage und der örtlichen Gegebenheiten die Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nach § 45 Abs. 9 StVO nicht vorliegen.

 

Als Alternativen wurde vorgeschlagen die Integration der Brunnenallee in die vorhandenen Tempo 30-Zonen, mit der zwingenden Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“ für beide Fahrtrichtungen, oder den Einbau weiterer verkehrsberuhigender Maßnahmen (z.B. Verkehrsinseln) zur Geschwindigkeitsreduzierung zu prüfen.

 

Mit Schreiben vom 11.02.2015 lehnte die Straßenverkehrsbehörde Höxter die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h auf der Brunnenallee endgültig ab.

 

Nach Auffassung der Verwaltung hat die Einlegung von Rechtsmitteln gegen diese ablehnende Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg.

 

Die Integration der Brunnenallee in die vorhandene Tempo 30-Zone mit der zwingenden Einführung der Vorfahrtsregel „Rechts-vor-Links“ in beiden Fahrtrichtungen wird nach Auffassung der Verwaltung aus verkehrstechnischer Sicht, insbesondere im Hinblick auf den Rettungsdienst, nicht befürwortet.

 

 


Anlagen:

 

Übersichtsplan Brunnenallee


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss des Bauausschusses vom 13.03.2013 wird aufgehoben

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Verkehrsplaner mit der Überplanung der Brunnenallee im Abschnitt ab Einmündung „Brunnenallee/L863 (Bruchtauenstraße/Kreisferienstraße) bis Einmündung „Danziger Straße/Brunnenallee“ und in Gegenrichtung aus verkehrlicher Sicht zu beauftragen. Das Ergebnis ist dem Bauausschuss mit einer Kostenschätzung vorzustellen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2015 sind keine Haushaltsmittel für mögliche bauliche Maßnahmen vorgesehen.

 

Sofern im Rahmen der Überplanung bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich sind müssten entsprechende Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2016 eingeplant werden.