Betreff
Richtlinien für die Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung
Vorlage
231/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Brakel hat im Jahr 2010 ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für den Historischen Stadtkern der Kernstadt Brakel“ beschlossen. Anlass und Zielsetzung sind

 

-       der Erhalt der Funktion der Innenstadt und eine Überprüfung der

Funktionstüchtigkeit der im Zentrum angesiedelten Einrichtungen

und Infrastrukturen;

-       die Beseitigung von städtebaulichen Missständen, die aufgrund des

        Zusammenwirkens von sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen

Problemen entstanden sind, insbesondere der Auswirkungen des

demographischen Wandels;

-       die Zusammenführung der verschiedenen Konzepte und Programme,

        die in den letzten Jahren sektoral in der Innenstadt angegangen

wurden sowie

-       die Unterstützung von privaten Investitionen in der Innenstadt.

 

Zur Förderung von unterschiedlichen Nutzungen im Historischen Stadtkern wird bereits im ISEK (Projekt-Nummer 14) ein Verfügungsfonds für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen von Privatpersonen sowie Gewerbetreibenden pp. bereitgehalten. Auch im Haushaltsplan für das Jahr 2015 steht ein Betrag für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Verfügung.

 

Ziel des Verfügungsfonds ist die Belebung der Standorte innerhalb der Straßenzüge des Förderbereiches mit besonderen Aktivitäten und Veranstaltungen über die bisherigen Events und Märkte hinaus.

 

Mit privaten Mitteln sollen Aktionen in den zentralen Bereichen gefördert werden, die die Integration des gesamten Innenstadtbereiches fördern und die Handelsfunktionen unterstützen.

 

Aufgabe ist die Steigerung der Verweil- und Aufenthaltsqualität im Bereich der Fußgängerzone sowie temporäre Nutzung von Leerständen.

 

Die Mittel des Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen im Fördergebiet eingesetzt werden.

 

Der Fonds wird zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass 50 v. H. der Mittel von der Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften, von Privaten und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Stadt in den Fonds eingestellt werden.

 

Folgende Kriterien bilden die Voraussetzung für die Förderung (mindestens ein Kriterium muss erfüllt sein):

 

-       ein eindeutiger Bezug zum Fördergebiet muss vorhanden sein,

-       Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

-       Integration unterschiedlicher Gruppen im Historischen Stadtkern

-       Belebung des Einzelhandels.

 

Diese Formulierungen öffnen ein weites Feld für mögliche Aktivitäten, um letztlich dem Fördergebiet neben den infrastrukturellen Maßnahmen weiteren Aufschwung zu verschaffen.

 

Da der Verfügungsfond für Maßnahmen vorgesehen ist die zwar die Charakteristik des Historischen Stadtkerns aufwerten, aber doch durch Eigeninitiative der jeweiligen Antragsteller geschaffen werden, sollte hierfür ein Entscheidungsgremium eingesetzt werden, welches kurzfristig und abschließend über die Auswertung entscheidet.

Das Gremium könnte wie folgt besetzt werden:

 

Verwaltung (Bürgermeister od. Vertreter)                        1 Person

Politik (Vors. Bauausschuss od. Vertreter)                       1 Person

Werbering (Vorsitzender od. Vertreter)                           1 Person

 

Dieser Arbeitskreis entscheidet über beantragte Maßnahmen mit einem geschätzten Ausgabebetrag ab 2.000 € (mögliche Förderung = 1.000 €).

Geringere Ausgaben werden im Bedarfsfall durch die Verwaltung entschieden (Kosten von 1.000 € bis 2.000 €). Hierüber wird das Gremium anschließend informiert.

 

Die Mittel werden zur Verfügung gestellt im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplanes. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht.

 

Um die Ausgaben zu ermöglichen müssen als Grundlage für die einzelnen Projekte/Maßnahmen Vergaberichtlinien beschlossen werden. Ein entsprechender Entwurf ist als Anlage beigefügt.


Anlagen:

 

Richtlinien für die Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds nach Zi. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügten „Richtlinien für die Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds nach Zi. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Für Maßnahmen aus dem Verfügungsfonds steht im Haushaltsplan ein entsprechender Betrag zur Verfügung. Ausgaben können nur im Rahmen des jeweiligen jährlichen Budgets geleistet werden.