Sachverhalt:
Auf Antrag der CDU-Ratsfraktion beschloss der Rat der Stadt Brakel
einstimmig in seiner Sitzung am 26.03.2015 die Verwaltung mit der Prüfung zu
beauftragen, ob und in welchem Umfang eine Sozialarbeiterstelle zur Betreuung
der wachsenden Zahl der Asylbewerber geschaffen werden kann. Die zuständigen
hauptamtlichen Kräfte der Stadt Brakel und auch die ehrenamtlich Tätigen des
Arbeitskreises ökumenische Flüchtlingshilfe stoßen aufgrund des hohen Zustroms
zunehmend an ihre Grenzen.
Der Stadt Brakel sind derzeit 120 ausländische Flüchtlinge und
Asylbewerber zur Betreuung und Unterbringung zugewiesen.
Die im gesamten Kreis Höxter zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge und Asylbewerber
werden bislang von der Flüchtlings- und Migrationsberatung der Caritas in Person
von Herrn Aslan sozial betreut. Herr
Aslan ist derzeit jedoch schon seit längerer Zeit erkrankt und eine
Dienstaufnahme noch nicht absehbar.
In einem Gespräch mit dem Caritasverband für den Kreis Höxter e.V. als
einem möglichen Kooperationspartner konnte eine grundsätzliche Bereitschaft
erzielt werden, die soziale Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber durch
den Einsatz eines(r) Sozialarbeiters(in) sicher zu stellen. In einer zunächst
auf 3 Jahre befristeten Kooperationsvereinbarung könnte das Aufgabenprofil, die
Zielgruppen und die Finanzierung- bzw. Verwendungsmodalitäten festgelegt
werden.
Zu dem nach der Genesung von Herrn Aslan bestehenden Beratungsangebot
des Migrationsdienstes des Caritasverbandes ist in erster Linie folgendes
Aufgabenprofil vorgesehen:
- Koordinierung der integrativen
Betreuung im Bereich der Stadt Brakel, u.a. Zusammenarbeit / Unterstützung
des Arbeitskreises ökumenische Flüchtlingshilfe,
- Vermittlung von Patenschaften zwischen
Bürgern, Kirchen, Vereinen, sonstige Verbände, etc. und ausländischen
Flüchtlinge, um diese schnell in ihre neue Umgebung einzugewöhnen,
- Beratung und Unterstützung der
Flüchtlinge bei der gesellschaftlichen Eingewöhnung, z.B. Hilfe beim
Arztbesuch, Anmeldung bei der Meldestelle oder auch Kontakt zu den Schulen
u. Kindergärten der Kinder,
- Beratung bei persönlichen und
familiären Problemen, Bewältigung von Lebensereignissen und
benachteiligten Lebenslagen
- Informationen zum Asylverfahren und
Asylbewerberleistungsgesetz,
- Informationen zu Sprachkursen und
Hilfen bei der Vermittlung,
- Entgegennahme von Hinweisen oder
mögliche Beschwerden von Anwohnern,
- Vermittlung zwischen Anwohnern,
Flüchtlingen und Behörden,
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen
Flüchtlingen im Wohnheim,
- Zusammenarbeit mit der
Ordnungspartnerschaft und dem Migrationsdienst des Caritasverbandes
Nach Auffassung der Verwaltung ist die Beschäftigung einer sozialen
Fachkraft mit 19,5 Wochenstunden (1/2 Stelle) für die vorgesehenen Aufgaben
erforderlich, aber auch derzeit ausreichend, um eine angemessene soziale
Betreuung des Personenkreises gewährleisten zu können.
Durch die Beschäftigung einer sozialen Fachkraft mit 19,5 Wochenstunden
(1/2 Stelle) würden jährliche Personalkosten in Höhe von € 28.000 entstehen.
Auf das Haushaltsjahr 2015 entfällt, bei einem erforderlichen zeitnahen
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum 01.06.2015, ein Aufwandsbetrag in
Höhe von rd. € 16.000.
Für die Umsetzung des Projekts wird dem Kooperationspartner eine
Sachkostenpauschale in Höhe von 10 % der jährlichen Bruttopersonalkosten
gewährt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel die Beschäftigung einer sozialen Fachkraft
zur sozialen Betreuung der zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge und
Asylbewerber zunächst befristet für die Jahre 2015 bis 2017 zu beschließen. Die
Verwaltung wird beauftragt zur Beschäftigung einer sozialen Fachkraft mit einem
Beschäftigungsumfang von 19,5 Wochenstunden mit einem Kooperationspartner eine
vertragliche Vereinbarung abzuschließen sowie ein entsprechendes
Handlungskonzept zu erstellen.
Im Haupt- und Finanzausschuss ist jährlich über die Tätigkeit ein
Bericht abzugeben.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Im Haushalt 2015 sind für die Beschäftigung einer sozialen Fachkraft für
die Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber keine Haushaltsmittel eingeplant
worden. Die benötigten Haushaltsmittel sind außerplanmäßig in Höhe von € 16.000
zzgl. € 1.600 (10 % Sachkostenpauschale), insgesamt damit € 17.600 bereit zu
stellen. In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 sind ausreichende Mittel in Höhe
von jährlich € 31.000 einzuplanen.
Deckungsvorschlag
für das Haushaltsjahr 2015:
Unvorhersehbare Einsparung in gleicher Höhe bei den Personalkosten
aufgrund einer kurzfristigen Inanspruchnahme einer Altersrente mit 63 Jahren.