Betreff
Sozialarbeit zur Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerber
Vorlage
230/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Antrag der CDU-Ratsfraktion beschloss der Rat der Stadt Brakel einstimmig in seiner Sitzung am 26.03.2015 die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob und in welchem Umfang eine Sozialarbeiterstelle zur Betreuung der wachsenden Zahl der Asylbewerber geschaffen werden kann. Die zuständigen hauptamtlichen Kräfte der Stadt Brakel und auch die ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises ökumenische Flüchtlingshilfe stoßen aufgrund des hohen Zustroms zunehmend an ihre Grenzen.

 

Der Stadt Brakel sind derzeit 120 ausländische Flüchtlinge und Asylbewerber zur Betreuung und Unterbringung zugewiesen.

 

Die im gesamten Kreis Höxter zugewiesenen  ausländischen Flüchtlinge und Asylbewerber werden bislang von der Flüchtlings- und Migrationsberatung der Caritas in Person von Herrn Aslan sozial betreut.  Herr Aslan ist derzeit jedoch schon seit längerer Zeit erkrankt und eine Dienstaufnahme noch nicht absehbar.

In einem Gespräch mit dem Caritasverband für den Kreis Höxter e.V. als einem möglichen Kooperationspartner konnte eine grundsätzliche Bereitschaft erzielt werden, die soziale Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber durch den Einsatz eines(r) Sozialarbeiters(in) sicher zu stellen. In einer zunächst auf 3 Jahre befristeten Kooperationsvereinbarung könnte das Aufgabenprofil, die Zielgruppen und die Finanzierung- bzw. Verwendungsmodalitäten festgelegt werden.

 

Zu dem nach der Genesung von Herrn Aslan bestehenden Beratungsangebot des Migrationsdienstes des Caritasverbandes ist in erster Linie folgendes Aufgabenprofil vorgesehen:

  • Koordinierung der integrativen Betreuung im Bereich der Stadt Brakel, u.a. Zusammenarbeit / Unterstützung des Arbeitskreises ökumenische Flüchtlingshilfe,
  • Vermittlung von Patenschaften zwischen Bürgern, Kirchen, Vereinen, sonstige Verbände, etc. und ausländischen Flüchtlinge, um diese schnell in ihre neue Umgebung einzugewöhnen,
  • Beratung und Unterstützung der Flüchtlinge bei der gesellschaftlichen Eingewöhnung, z.B. Hilfe beim Arztbesuch, Anmeldung bei der Meldestelle oder auch Kontakt zu den Schulen u. Kindergärten der Kinder,
  • Beratung bei persönlichen und familiären Problemen, Bewältigung von Lebensereignissen und benachteiligten Lebenslagen
  • Informationen zum Asylverfahren und Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Informationen zu Sprachkursen und Hilfen bei der Vermittlung,
  • Entgegennahme von Hinweisen oder mögliche Beschwerden von Anwohnern,
  • Vermittlung zwischen Anwohnern, Flüchtlingen und Behörden,
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Flüchtlingen im Wohnheim,
  • Zusammenarbeit mit der Ordnungspartnerschaft und dem Migrationsdienst des Caritasverbandes

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist die Beschäftigung einer sozialen Fachkraft mit 19,5 Wochenstunden (1/2 Stelle) für die vorgesehenen Aufgaben erforderlich, aber auch derzeit ausreichend, um eine angemessene soziale Betreuung des Personenkreises gewährleisten zu können.

 

Durch die Beschäftigung einer sozialen Fachkraft mit 19,5 Wochenstunden (1/2 Stelle) würden jährliche Personalkosten in Höhe von € 28.000 entstehen. Auf das Haushaltsjahr 2015 entfällt, bei einem erforderlichen zeitnahen Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum 01.06.2015, ein Aufwandsbetrag in Höhe von rd. € 16.000.

 

Für die Umsetzung des Projekts wird dem Kooperationspartner eine Sachkostenpauschale in Höhe von 10 % der jährlichen Bruttopersonalkosten gewährt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel  die Beschäftigung einer sozialen Fachkraft zur sozialen Betreuung der zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge und Asylbewerber zunächst befristet für die Jahre 2015 bis 2017 zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt zur Beschäftigung einer sozialen Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 19,5 Wochenstunden mit einem Kooperationspartner eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen sowie ein entsprechendes Handlungskonzept zu erstellen.

 

Im Haupt- und Finanzausschuss ist jährlich über die Tätigkeit ein Bericht abzugeben.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2015 sind für die Beschäftigung einer sozialen Fachkraft für die Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber keine Haushaltsmittel eingeplant worden. Die benötigten Haushaltsmittel sind außerplanmäßig in Höhe von € 16.000 zzgl. € 1.600 (10 % Sachkostenpauschale), insgesamt damit € 17.600 bereit zu stellen. In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 sind ausreichende Mittel in Höhe von jährlich € 31.000 einzuplanen.

 

Deckungsvorschlag für das Haushaltsjahr 2015:

 

Unvorhersehbare Einsparung in gleicher Höhe bei den Personalkosten aufgrund einer kurzfristigen Inanspruchnahme einer Altersrente mit 63 Jahren.