Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt Brakel hatte in seiner Sitzung am 20.05.2014 den Antrag der CDU-Ratsfraktion auf Fortführung des
ausgelaufenen Bundesprojekts zur „aufsuchenden
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT)“ in den
Haupt- und Finanzausschuss verwiesen,
der in seiner Sitzung am 21.10.2014
beschlossen hatte, keine soziale
Arbeit/Hilfestellung an den städt. Grundschulen im Rahmen des BuT aus eigenen Haushaltsmitteln vorzuhalten
und zu unterstützen. Entgegen diesem Beschluss hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner
Sitzung am 03.02.2015 erneut auf
Antrag der UWG/CWG-Ratsfraktion mehrheitlich
für die Fortführung aufsuchender Schulsozialarbeit (soziale
Arbeit/Hilfestellung) an den städt. Grundschulen ausgesprochen. In der Ratssitzung am 10.02.2015 wurde der Antrag jedoch mehrheitlich abgelehnt und keine Mittel im Haushalt 2015
eingeplant.
Nun stellt das Land NRW für 2015 bis 2017
eine auf diese Jahre befristete Förderung zur Finanzierung sozialer Arbeit an Schulen bereit. Mit den Fördermitteln sollen die
Kommunen ihre sozialraumorientierte Jugendarbeit für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen. Damit wird das vom Bund
2013 eingestellte Förderprojekt von sozialer Arbeit an Schulen im Rahmen des
BuT weitergeführt. Die Landesregierung stellt den kreisfreien Städten und
Kreisen die Fördermittel zur Verfügung, um zielgruppenorientierte Jugendarbeit
an Schulen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung zu gewährleisten und so
Chancengleichheit auf Bildung und Teilhabe zu unterstützen.
Grundsätzlich sehen die Förderrichtlinien einen kommunalen Eigenanteil von 40% und
einen Landeszuschuss von 60% vor. Der Kreis Höxter erhält einen Landeszuschuss in Höhe von jährlich
150.000 € (60%), der zzgl. des gesetzlichen kommunalen Eigenanteils in Höhe von
100.000 € (40%) einen Aufwandsbetrag in Höhe von jährlich insgesamt 250.000 €
ergibt.
In einem Gespräch mit dem Caritasverband für den Kreis Höxter e.V.
als möglicher Kooperationspartner konnte eine grundsätzliche Bereitschaft
erzielt werden, die Förderung der sozialen Arbeit an Schulen entsprechend den
Förderrichtlinien umzusetzen und an das ausgelaufene Bundesprojekt anzuknüpfen.
Zur Umsetzung des Förderprojekts können in einer Kooperationsvereinbarung das Aufgabenprofil,
die Zielgruppen und die Finanzierung- bzw. Verwendungsmodalitäten
festgelegt werden. Das Aufgabenprofil ist in erster Linie die Vermittlung von Leistungen nach dem BuT,
aber auch die Unterstützung bei gesellschaftlicher Integration von Bildung sowie Vermeidung
von Bildungsarmut und sozialer Exklusion. Ferner sollen präventive Ansätze
in den sozialen Netzwerken unterstützt werden.
Die Zielgruppe
der Förderung sind bedürftige Kinder und
Jugendliche an Schulen, bei denen soziale Benachteiligungen ausgeglichen
und gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe hergestellt werden sollen. Im
Stadtgebiet Brakel sollen durch das Förderprogramm als Zielgruppe zum einen insbesondere die Kinder der Primarstufe
aber auch zum anderen bedarfsorientiert
übrige Kinder und Jugendliche aus dem Bereich der Bildung unterstützt
werden.
Der Kreis
Höxter hat den max. Aufwandbetrag
in Höhe von jährlich 250.000 €
anhand eines Berechnungsmodells auf die Städte errechnet. Auf die Stadt Brakel würde nach dem
Berechnungsmodell ein max.
Aufwandsbetrag in Höhe von jährlich
40.000 € entfallen. Diesem jährlichen max. Aufwandsbetrag liegt eine Landesförderung in Höhe von jährlich 24.000 € (60%) und ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von jährlich 16.000 € (40%) zu Grunde.
Bei Ausschöpfung des jährlichen max. Aufwandsbetrages könnte eine soziale Fachkraft mit ca. 30 W/Std. (3/4
Stelle) finanziert und gefördert werden.
Nach Auffassung der Verwaltung ist die
Beschäftigung einer sozialen Fachkraft
mit 19,5 W/Std. (1/2 Stelle) für die
vorgesehenen Aufgaben und Zielgruppen des Landesprogramms ausreichend und sinnvoll. Diese Auffassung stützt sich auf die
Erfahrungswerte und Sachberichte zum Bundesprogramm von 2011-2013. Einen
geringeren Beschäftigungsumfang (<19,5 W/Std.) wird jedoch aufgrund von
qualitativ und effizient guter sozialer Arbeit an Schulen für nicht sinnhaft
erachtet. In diesem Zusammenhang sollte ferner berücksichtigt werden, dass
bereits an der städt. Gesamtschule Brakel -Sek. I u. II- eine Fachkraft für
Schulsozialarbeit (anstatt einer Lehrerstelle gem. RdErl vom 23.01.2008: Land
50%/Stadt 50%) installiert ist. Auch an der auslaufenden
Geschwister-Scholl-Schule -Ganztagshauptschule- ist noch eine soziale Fachkraft
(Land 100%) beschäftigt.
Bei der Beschäftigung einer sozialen Fachkraft mit 19,5 W/Std. (1/2 Stelle) würde ein jährlicher Aufwandsbetrag in
Höhe von 28.000 € entstehen. Unter Annahme eines Maßnahmenbeginns zum 01.06.2015 entfallen auf das Haushaltsjahr 2015 anteilig ein Aufwandsbetrag in
Höhe von 16.000 € (Landesförderung 60% = 9.600 €/Eigenanteil 40% = 6.400 €). Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 beträgt der Aufwandbetrag dann jährlich 28.000 €
(Landesförderung 60% = 16.800 €/Eigenanteil
40% = 11.200 €).
Für die Umsetzung des Projekts wird dem
Kooperationspartner eine Sachkostenpauschale
in Höhe von 10% der jährlichen
Bruttopersonalkosten gewährt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel die Teilnahme an dem Projekt des Landes NRW 2015-2017 zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung des Projekts mit einem Kooperationspartner vertraglich auf der Basis eines Beschäftigungsumfangs einer sozialen Fachkraft von 19,5 W/Std. zu realisieren und ein entsprechendes Handlungskonzept zu erstellen.
Alternativ:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel zu beschließen, dass keine eigenen kommunalen Mittel zur Verfügung gestellt werden und die Stadt Brakel sich nicht an dem Projekt des Landes NRW 2015-2017 zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen beteiligt.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Ja. Da das Landesprogramm erst im Februar 2015 auf den Weg gebracht wurde, konnten Haushaltsmittel nicht eingeplant werden. Für die Beschäftigung einer sozialen Fachkraft mit 19,5 W/Std. sind im Haushalt 2015 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 6.400 € zzgl. 1.600 € (10% Sachkostenpauschale) insgesamt 8.000 € bereitzustellen. Die Mittel können durch unvorhersehbare Einsparungen in gleicher Höhe bei den Personalkosten aufgrund der Inanspruchnahme einer Altersrente mit 63 in 2015 gedeckt werden. In den Haushalten 2016 und 2017 sind ausreichende Mittel einzuplanen.