Betreff
Förderung der sozialen Arbeit an Schulen -Landesprogramm 2015 bis 2017-
Vorlage
229/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Brakel hatte in seiner Sitzung am 20.05.2014 den Antrag der CDU-Ratsfraktion auf Fortführung des ausgelaufenen Bundesprojekts zur „aufsuchenden Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT)“ in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen, der in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen hatte, keine soziale Arbeit/Hilfestellung an den städt. Grundschulen im Rahmen des BuT aus eigenen Haushaltsmitteln vorzuhalten und zu unterstützen. Entgegen diesem Beschluss hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 03.02.2015 erneut auf Antrag der UWG/CWG-Ratsfraktion mehrheitlich für die Fortführung aufsuchender Schulsozialarbeit (soziale Arbeit/Hilfestellung) an den städt. Grundschulen ausgesprochen. In der Ratssitzung am 10.02.2015 wurde der Antrag jedoch mehrheitlich abgelehnt und keine Mittel im Haushalt 2015 eingeplant.

 

Nun stellt das Land NRW für 2015 bis 2017 eine auf diese Jahre befristete Förderung zur Finanzierung sozialer Arbeit an Schulen bereit. Mit den Fördermitteln sollen die Kommunen ihre sozialraumorientierte Jugendarbeit für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen. Damit wird das vom Bund 2013 eingestellte Förderprojekt von sozialer Arbeit an Schulen im Rahmen des BuT weitergeführt. Die Landesregierung stellt den kreisfreien Städten und Kreisen die Fördermittel zur Verfügung, um zielgruppenorientierte Jugendarbeit an Schulen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung zu gewährleisten und so Chancengleichheit auf Bildung und Teilhabe zu unterstützen.

 

Grundsätzlich sehen die Förderrichtlinien einen kommunalen Eigenanteil von 40% und einen Landeszuschuss von 60% vor. Der Kreis Höxter erhält einen Landeszuschuss in Höhe von jährlich 150.000 € (60%), der zzgl. des gesetzlichen kommunalen Eigenanteils in Höhe von 100.000 € (40%) einen Aufwandsbetrag in Höhe von jährlich insgesamt 250.000 € ergibt.

 

In einem Gespräch mit dem Caritasverband für den Kreis Höxter e.V. als möglicher Kooperationspartner konnte eine grundsätzliche Bereitschaft erzielt werden, die Förderung der sozialen Arbeit an Schulen entsprechend den Förderrichtlinien umzusetzen und an das ausgelaufene Bundesprojekt anzuknüpfen. Zur Umsetzung des Förderprojekts können in einer Kooperationsvereinbarung das Aufgabenprofil, die Zielgruppen und die Finanzierung- bzw. Verwendungsmodalitäten festgelegt werden. Das Aufgabenprofil ist in erster Linie die Vermittlung von Leistungen nach dem BuT, aber auch die Unterstützung bei gesellschaftlicher Integration von Bildung sowie Vermeidung von Bildungsarmut und sozialer Exklusion. Ferner sollen präventive Ansätze in den sozialen Netzwerken unterstützt werden.

 

Die Zielgruppe der Förderung sind bedürftige Kinder und Jugendliche an Schulen, bei denen soziale Benachteiligungen ausgeglichen und gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe hergestellt werden sollen. Im Stadtgebiet Brakel sollen durch das Förderprogramm als Zielgruppe zum einen insbesondere die Kinder der Primarstufe aber auch zum anderen bedarfsorientiert übrige Kinder und Jugendliche aus dem Bereich der Bildung unterstützt werden.

 

Der Kreis Höxter hat den max. Aufwandbetrag in Höhe von jährlich 250.000 € anhand eines Berechnungsmodells auf die Städte errechnet. Auf die Stadt Brakel würde nach dem Berechnungsmodell ein max. Aufwandsbetrag in Höhe von jährlich 40.000 € entfallen. Diesem jährlichen max. Aufwandsbetrag liegt eine Landesförderung in Höhe von jährlich 24.000 € (60%) und ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von jährlich 16.000 € (40%) zu Grunde. Bei Ausschöpfung des jährlichen max. Aufwandsbetrages könnte eine soziale Fachkraft mit ca. 30 W/Std. (3/4 Stelle) finanziert und gefördert werden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist die Beschäftigung einer sozialen Fachkraft mit 19,5 W/Std. (1/2 Stelle) für die vorgesehenen Aufgaben und Zielgruppen des Landesprogramms ausreichend und sinnvoll. Diese Auffassung stützt sich auf die Erfahrungswerte und Sachberichte zum Bundesprogramm von 2011-2013. Einen geringeren Beschäftigungsumfang (<19,5 W/Std.) wird jedoch aufgrund von qualitativ und effizient guter sozialer Arbeit an Schulen für nicht sinnhaft erachtet. In diesem Zusammenhang sollte ferner berücksichtigt werden, dass bereits an der städt. Gesamtschule Brakel -Sek. I u. II- eine Fachkraft für Schulsozialarbeit (anstatt einer Lehrerstelle gem. RdErl vom 23.01.2008: Land 50%/Stadt 50%) installiert ist. Auch an der auslaufenden Geschwister-Scholl-Schule -Ganztagshauptschule- ist noch eine soziale Fachkraft (Land 100%) beschäftigt.

 

Bei der Beschäftigung einer sozialen Fachkraft mit 19,5 W/Std. (1/2 Stelle) würde ein jährlicher Aufwandsbetrag in Höhe von 28.000 € entstehen. Unter Annahme eines Maßnahmenbeginns zum 01.06.2015 entfallen auf das Haushaltsjahr 2015 anteilig ein Aufwandsbetrag in Höhe von 16.000 € (Landesförderung 60% = 9.600 €/Eigenanteil 40% = 6.400 €). Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 beträgt der Aufwandbetrag dann jährlich 28.000 € (Landesförderung 60% = 16.800 €/Eigenanteil 40% = 11.200 €).

 

Für die Umsetzung des Projekts wird dem Kooperationspartner eine Sachkostenpauschale in Höhe von 10% der jährlichen Bruttopersonalkosten gewährt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel die Teilnahme an dem Projekt des Landes NRW 2015-2017 zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung des Projekts mit einem Kooperationspartner vertraglich auf der Basis eines Beschäftigungsumfangs einer sozialen Fachkraft von 19,5 W/Std. zu realisieren und ein entsprechendes Handlungskonzept zu erstellen.

 

Alternativ:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel zu beschließen, dass keine eigenen kommunalen Mittel zur Verfügung gestellt werden und die Stadt Brakel sich nicht an dem Projekt des Landes NRW 2015-2017 zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen beteiligt.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Ja. Da das Landesprogramm erst im Februar 2015 auf den Weg gebracht wurde, konnten Haushaltsmittel nicht eingeplant werden. Für die Beschäftigung einer sozialen Fachkraft mit 19,5 W/Std. sind im Haushalt 2015 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 6.400 € zzgl. 1.600 € (10% Sachkostenpauschale) insgesamt 8.000 € bereitzustellen. Die Mittel können durch unvorhersehbare Einsparungen in gleicher Höhe bei den Personalkosten aufgrund der Inanspruchnahme einer Altersrente mit 63 in 2015 gedeckt werden. In den Haushalten 2016 und 2017 sind ausreichende Mittel einzuplanen.