Betreff
Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge
a) Vorstellung des Lärmschutzgutachtens
b) Antrag der CDU-Fraktion auf Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 10.02.2015
c) Beschluss eines neuen Standortes
d) Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW
Vorlage
222/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 die Thematik „Bau und Erweiterung einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge“ beraten und in geheimer Abstimmung den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge im Gewerbegebiet „Rieseler Feld“ beschlossen.

 

Mit diesem Ratsbeschluss zu einem Standort im „Rieseler Feld“ hat die Verwaltung bei der Baugenehmigungsbehörde, dem Kreis Höxter, eine Bauvoranfrage hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit gestellt.

 

Planungsrechtlich gibt es seit November letzten Jahres durch die Änderung des Baugesetzbuches die Möglichkeit, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, und hier von der Festsetzung eines Industriegebietes, für die Errichtung einer Asylantenunterkunft zu erteilen. Dieses kann aber nur unter Würdigung nachbarlicher Interessen geschehen.

 

Ein wesentliches Interesse, welches hier zu berücksichtigen ist, besteht an der Einhaltung der zulässigen Lärm- und Geruchsemissionen. Durch die Industriegebietsausweisung muss den vorhandenen und zukünftigen Gewerbebetrieben ein Emissionsrahmen hinsichtlich Lärmemissionen zugestanden werden. Gleichzeitig beansprucht das Asylantenheim einen festgelegten Schutz vor Lärmemissionen. Gleiches gilt auch für die Gerüche der landwirtschaftlichen Betriebe.

 

Am 11.03.2015 fand in der Stadthalle Brakel eine Anlieger- bzw. Informationsveranstaltung statt, bei der Grundsätzliches über die Flüchtlingssituation erläutert wurde und die Planungen zum Neubau im „Rieseler Feld“ vorgestellt wurden.

 

Kontrovers wurde hier der Standort im Industriegebiet aus Sicht der Bewohner des Flüchtlingsheimes wie aus Sicht der vorhandenen und zukünftig anzusiedelnden Gewerbebetriebe diskutiert.

 

 

a) Vorstellung des Lärmschutzgutachtens

 

Es wird derzeit ein entsprechendes Gutachten erstellt, das die vorhandenen und zukünftigen Lärm- und Geruchsemissionen bewertet und evtl. Maßnahmen am Gebäude vorschlägt.

 

Für die Erlangung einer Baugenehmigung ist das Gutachten sowie die Umsetzung der vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich.

 

Derzeit liegt ein Zwischenergebnis des Sachverständigenbüros Uppenkamp und Partner vor. Dieses kommt zu dem Ergebnis,

 

… dass die entsprechend der TA Lärm für Mischgebiete zulässigen Immissionswerte an den Fenstern der schutzbedürftigen Räume des BV Flüchtlingsheim an allen den bestehenden Gewerbegrundstücken zugewandten Fassaden nicht eingehalten werden können.

 

Zur Minderung der Immissionen können gemäß TA Lärm ausschließlich aktive Schallschutzmaßnahmen in Ansatz gebracht werden, d.h. der Schallschutz muss vor den geöffneten Fenstern der schutzbedürftigen Nutzungen sichergestellt sein. Bei einem zu Lüftungszwecken geöffneten Fenster sind die Immissionsrichtwerte in einem Abstand von 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters einzuhalten.

 

Eine Möglichkeit des aktiven Schallschutzes ist die Installation einer Vorsatzschale aus mind. 8 mm starken VSG-Glas im Abstand von 0,5 m zur Fensterfläche. Eine ausreichende Hinterlüftung ist sicherzustellen, wobei der seitliche Schalleintrag durch senkrecht zur Fassade gestellte Schallschwerter zu verhindern ist. Die Schwerter müssen dabei eine Tiefe von mindestens 0,5 m - gemessen ab Fensterebene - aufweisen.

 

Zur Minimierung der o.g. Maßnahmen wird empfohlen, den Baukörper des geplanten Flüchtlingsheimes längs der Nordgrenze des Plangrundstückes zu errichten. Somit wären nur Fenster zu schutzbedürftigen Räumen an der West-, Süd-, und Ostfassade mit den o.g. Vorsatzschalen auszurüsten. Bei einer Platzierung des Baukörpers im südlichen Bereich des Grundstückes sind die entsprechenden Fenster an allen Fassaden mit den o.g. Schallschutzmaßnahmen zu schützen.

 

… Die Fassaden müssen zur Sicherstellung des Rauminnenpegels von < 25 dB(A) ein Bauschalldämmmaß R’w von > 30 DB aufweisen.

 

Zur Minderung der Schallimmissionen im Freiraum und im Erdgeschoss des BV sind ggf. Schallschutzwände entlang der Grundstücksgrenzen zu errichten. …

 

Das Gutachten sowie die geplanten Schallschutzmaßnahmen werden in der Ratssitzung vorgestellt.

 

Frau Kossmann hat die vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Umsetzbarkeit untersucht und entsprechende Kostenaussagen entwickelt.

 

Bauabschnitt 1                                            680.928 €

Schallschutzmaßnahmen                                   55.000 €

Bauabschnitt 2                                            467.618 €

Schallschutzmaßnahmen                                    48.000 €

Gesamtkosten                                            1.251.546 €

 

Alternativ würden sich bei der Errichtung einer Lärmschutzwand um das Grundstück Kosten von rd. 318.000 € ergeben.

 

 

b) Antrag der CDU Fraktion auf Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 10.02.2015

 

(siehe Anlage)

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Brakel stellt mit Schreiben vom 16.03.2015 den Antrag, den Beschluss vom 10.02.2015 zum Standort für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge aufzuheben.

 

Die Intention der CDU-Fraktion für diese Entscheidung war im Wesentlichen in einer Vermarktung des Gebäudes nach der Nutzungsdauer begründet und sollte somit zu einer Kostenreduzierung führen.

 

Mit den zu erwartenden Mehrkosten für Schallschutzmaßnahmen haben sich die damaligen Entscheidungsgrundlagen wesentlich geändert.

 

Beschlussvorschlag der CDU Fraktion:

 

Der Ratsbeschluss vom 10.02.2015 zum Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge im „Rieseler Feld“ wird aufgehoben.

 

 

c) Beschluss eines neuen Standortes

 

Da in der Sitzung des Rates am 10.02.2015 über die beiden Standorte für den Bau der Flüchtlingsunterkunft

 

1.   Gewerbegebiet Rieseler Feld (18 Ja-Stimmen) und

2.   Feuerwehrgerätehaus (14 Ja-Stimmen)

 

abgestimmt wurde, folgt aus der Rücknahme des Beschlusses vom 10.02.2015 die Notwendigkeit, erneut über den Standort zu beraten, wobei der Standort „Rieseler Feld“ aufgrund der Begründung des Rücknahmebeschlusses nicht mehr zur Abstimmung stehen sollte.

 

Standort „Feuerwehrgerätehaus“

 

Für den Standort zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem DLRG-Vereinsheim wurde dieselbe Bauweise gewählt, um auch hier eine Nachnutzung zu ermöglichen. Das Grundstück ist im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, so dass hier eine Nachnutzung der Hallen durch die Feuerwehr oder den städtischen Bauhof denkbar wäre. Aufgrund des Grundstückzuschnitts werden die Baukörper anders angeordnet.

 

Kosten:

1.   Bauabschitt (48 Personen)                    rd.     660.000 €

2.   Bauabschnitt (48 Personen)                  rd.     480.000 €

Gesamt                                                           rd. 1.140.000 €

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge auf dem städtischen Grundstück zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Vereinsheim der DLRG an der Ostheimer Straße.

 

 

d) Beschluss einer Einwohnerversammlung

 

Bevor mit der Maßnahme begonnen werden kann, ist diese nach § 23 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durchzuführen, da die Einwohner durch den Rat über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet und frühzeitig über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen von wichtigen Planungen der Gemeinde informiert werden sollen. Hierfür bedarf es eines Ratsbeschlusses.

 

Um das weitere Verfahren abzukürzen und zur dringenden Umsetzung des Projektes zu gelangen, wird zur Beratung der Anregungen aus der Einwohnerversammlung am 15.04.2015 eine Sondersitzung des Bauausschusses der Stadt Brakel stattfinden. Der Rat sollte den Bauausschuss ermächtigen, in dieser Sitzung die endgültige Entscheidung zu dem Standort zu treffen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brakel zur Unterrichtung der Bürger über den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge durchzuführen. Sie findet am Montag, den 13.04.2015, um 19.00 Uhr im rechten Seitensaal der Stadthalle statt. Folgende Mitglieder des Rates werden zur Teilnahme an der Versammlung bestimmt:

 

CDU-Fraktion: .......................................

 

SPD-Fraktion: ........................................

 

UWG/CWG-Fraktion: ...............................

 

Bündnis`90/DIE GRÜNEN: .......................

 

Der Rat ermächtigt den Bauausschuss, in seiner Sitzung am 15.04.2015 die endgültige Entscheidung zu dem Standort zu treffen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Durch Beschluss des Rates wurde der Haushaltsplan 2015 um das Projekt „Neubau Asylbewerberunterkunft“ ergänzt und im Wirtschaftsplan Kubra ein Betrag von 1.150.000 € hierfür zur Verfügung gestellt. Für die Ausstattung enthält der Haushaltsplan einen Betrag von 60.000 €.