Betreff
Antrag der SPD-Fraktion: Begehung der Dorfgemeinschaftshäuser
a) Aufnahme des Reparatur- und Sanierungsstaus
b) Überarbeitung bzw. Anpassung des Zuweisungsschlüssels hinsichtlich des Nutzungsgeldzuschusses
Vorlage
219/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 05.03.2015 hat die SPD-Fraktion einen Antrag zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses gestellt, eine Begehung der Dorfgemeinschaftshäuser mit Aufnahme des Reparatur- und Sanierungsstatus, sowie Überarbeitung bzw. Anpassung des Zuweisungsschlüssels der Zuschüsse zu den Bewirtschaftungskosten durchzuführen.

 

In den vergangenen Jahren sind neben den „Schönheitsreparaturen“ auch größere Investitionsmaßnahmen getätigt worden.

 

In der Anlage sind die Zuwendungen bzw. Investitionen der letzten 2 Jahre dargestellt.

 

Die Zuschüsse zu den Bewirtschaftungskosten an die Betreibervereine der Dorfgemeinschaftshäuser werden alle 3 Jahre überprüft. Letztmalig wurde eine Zuschussüberprüfung im Jahr 2013 durch die Stadt Brakel vorgenommen.

 

Das damalige Überprüfungsergebnis führte dazu, dass der Zuschussbetrag an den Betreiberverein Bellersen um 300,00 €, Erkeln um 500,00 €, Bökendorf um 1.000,00 € und Hembsen um 1.500,00 € aufgestockt worden ist.

 

Die Zuschüsse an die restlichen Betreibervereine sind unangetastet geblieben.

Zur Überprüfung der Zuschusssituation wurden die Kassenbücher der Wirtschaftsjahre 2010, 2011 und 2012 bei den jeweiligen Betreibervereinen angefordert.

Aus den Kassenbüchern sollten alle Einnahmen, Ausgaben sowie evtl. vorhandene Rücklagen erkennbar sein. Ziel ist es, die Zuschüsse nach der Auswertung bedarfsgerecht und individuell anzupassen.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten (Größe, Konstruktion, Funktion, Alter, pp.) ist eine einheitliche bzw. „neutralisierte“ Betrachtung und Behandlung bei der Zuschussüberprüfung nicht möglich. Einen festen Zuweisungsschlüssel gibt es nicht!

Die Zuschussanpassung ist individuell und auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Betreibervereins sowie die Vermietungssituation und Bewirtschaftung zugeschnitten.

 


Anlagen:

 

-      Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Brakel vom 05.03.2015

-      Übersicht Zuwendungen/Investitionen der vergangenen 2 Jahre


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt, zur Aufnahme des Gesamtzustandes der Dorfgemeinschaftshäuser die Begehung durch die Verwaltung und den jeweiligen Vorsitzenden des Betreibervereins und ggfls. den jeweiligen Vorsitzenden des Bezirksausschusses. Für die notwendige Sanierung wird eine entsprechende Prioritätenliste erstellt. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Bezuschussung der Dorfgemeinschaftshäuser wird der jeweilige Zuschuss dem Bedarf angepasst.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Über die haushaltsrechtlichen Auswirkungen kann derzeit noch keine konkrete Aussage getroffen werden, da das Ergebnis der einzelnen Begehungen erst abzuwarten bleibt.