Sachverhalt:
Das Ministerium für
Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom
15.01.2015 mitgeteilt, dass der Erlass vom 23.12.2010 (ABl. NRW 1/11 S. 38,
berichtigt 2/11 S.85) „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und
Sekundarstufe I“ zu Ziffer 8.2 Satz 1 folgende Fassung erhält: „In offenen
Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder öffentliche
Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 170,00 EUR pro Monat pro Kind erheben und einziehen.“
Die Satzung über
die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“
(OGS) im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung
vom 03.06.2013 sieht erlasskonform zurzeit einen Höchstbeitrag in Höhe von
150,00 EUR vor.
Die Anlage zu § 3
Abs. 5 der Satzung der Stadt Brakel über die Erhebung von Elternbeiträgen für
den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) im Primarbereich in Brakel vom
19. Mai 2006 ist entsprechend der Erlassänderung anzupassen. Die übrigen
Beitragsstufen zur Bemessung und Festsetzung der Beiträge entsprechend dem
Jahresbruttoeinkommen der Eltern bleiben unverändert.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel, die Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im
Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung
vom 03.06.2013 wie folgt zu ändern:
Nr. |
streichen |
ersetzen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 |
Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung Elternbeiträge für den Besuch der
offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:
|
Artikel I Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung Elternbeiträge für den Besuch der
offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2 |
|
Artikel II Die
Satzungsänderung tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Erhöhung
der Einnahmen aus Elternbeiträgen