Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der "Offenen Ganztagsschule" (OGS) im Primarbereich in Brakel vom 19.05.2006, hier: 3. Änderungssatzung
Vorlage
208/2014-2020
Aktenzeichen
32/40
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 15.01.2015 mitgeteilt, dass der Erlass vom 23.12.2010 (ABl. NRW 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S.85) „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ zu Ziffer 8.2 Satz 1 folgende Fassung erhält: „In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 170,00 EUR pro Monat pro Kind erheben und einziehen.“

 

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 03.06.2013 sieht erlasskonform zurzeit einen Höchstbeitrag in Höhe von 150,00 EUR vor.

 

Die Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung der Stadt Brakel über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 ist entsprechend der Erlassänderung anzupassen. Die übrigen Beitragsstufen zur Bemessung und Festsetzung der Beiträge entsprechend dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern bleiben unverändert.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 03.06.2013 wie folgt zu ändern:

 

Nr.

streichen

ersetzen

1

 

 

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 15.000,00

15,00

bis 20.500,00

24,00

bis 27.000,00

37,00

bis 34.500,00

54,00

bis 43.000,00

80,00

bis 52.500,00

105,00

bis 62.000,00

128,00

über 62.000,00

150,00

Artikel I

 

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 15.000,00

15,00

bis 20.500,00

24,00

bis 27.000,00

37,00

bis 34.500,00

54,00

bis 43.000,00

80,00

bis 52.500,00

105,00

bis 62.000,00

128,00

über 62.000,00

170,00

2

 

Artikel II

 

Die Satzungsänderung tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Erhöhung der Einnahmen aus Elternbeiträgen