Sachverhalt:
1. Einwendungen von Einwohnern und
Abgabepflichtigen
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zur Zeit gültigen Fassung, vom 08.01.2015 bis 23.01.2015 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen (08.01.2015 bis 23.01.2015) keine Einwendungen erhoben worden.
2. Haushaltssatzung mit Anlagen für das
Haushaltsjahr 2015
Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2014 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 07.01.2015 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den
Ergebnisplan
Erträge von 24.127.384,00 €
Aufwendungen von 26.419.449,07 €.
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine
Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe
von 2.292.065,07 €
erforderlich.
Finanzplan
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 23.916.914,00 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 25.788.045,07 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.586.513,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4.200.613,10 €
Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
Haupt- und Finanzausschuss sowie Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 03.02. bzw. 09.02.2015 mit dem Vorschlag der Verwaltung für den Haushalt 2015 bzw. den Wirtschaftsplänen 2015 für Kubra und Vubra befasst. Unter Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 anzunehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Hundesteuersatzung zu überarbeiten und an das Niveau der Nachbarstädte des Kreises Höxter anzupassen..
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergnügungssteuersatzung auf die Möglichkeiten einer neuen Berechnungsmethode hin zu überprüfen, um gegebenenfalls Mehreinnahmen erzielen zu können.
- Im Rahmen des Haushaltsvollzugs soll der Verwaltung das Ziel gesetzt werden, die Aufwandspositionen um 10% zu kürzen, bei denen eine Einsparung möglich ist. Eine Ausnahme stellen die Bereiche dar, in denen die Stadt aufgrund von Gesetzen, Verträgen und Ratsbeschlüssen zur Leistung der Auszahlungen verpflichtet ist. Ausgenommen werden die Vereinsfördermittel.
- Die vorgesehene Investition in eine Lehrküche in Höhe von 25.000 € soll zugunsten der Erneuerung eines Technikraumes im gleichen Schulgebäude mit einem Ansatz in gleicher Höhe zurückgestellt werden.
- Die Neubeschaffung einer Schließanlage für den Schulcampus soll gestrichen werden.
- Der Ansatz für die Beschaffung von Spielgeräten mit einem Anschaffungswert von über 410 € sollte um 10.000 € auf einen Ansatz von 30.000 € gekürzt werden.
- Der Ansatz für die Beschaffung von Beschilderung für die Wanderwege sollte wie von der Verwaltung vorgeschlagen um 9.000 € auf einen Ansatz von 7.000 € gekürzt werden.
- Die Erneuerung der Fensterfront am Dorfgemeinschaftshaus Bökendorf soll bis zur weiteren Prüfung mit einem Sperrvermerk versehen werden.
- Die Neuerstellung einer Parkfläche am „Bökendorfer Grund“ soll auf den Ansatz von 30 T€ bei einem Eigenanteil von 10 T€ verringert werden.
- Die Maßnahme rund um das Stadtteilzentrum soll auf den Ansatz von 50 T€ bei einem Eigenanteil von 15 T€ gekürzt werden.
- Der Verpflichtungsermächtigungsvermerk für das Jahr 2016 für den Grunderwerb des Baugebietes Hembsen soll gestrichen werden.
- Die Mittagsverpflegung der Gesamtschule sollte seitens der Verwaltung auf eine preiswertere Variante hin geprüft werden, um die hohen Einrichtungskosten für die Mensa zu reduzieren.
- Der Mittel der Arbeitskraft für die Schulsozialarbeit in Höhe von 5.400 € sollen in den Haushalt aufgenommen werden.
- Im Bereich Leistungen für Asylbewerber sind die Mittel für die vorläufige Unterbringung um 25 T€ zu erhöhen. Ebenso sind 80 T€ für die Ersteinrichtung der anzumietenden Objekte sowie der Flüchtlingsunterkunft einzustellen.
- Für den Bau des Kletterzentrums sind sowohl die Mittel für den Zuschuss an den Deutschen Alpenverein sowie die entsprechenden Einnahmepositionen im Haushaltsplan zu ergänzen.
- Für den Bau der Flüchtlingsunterkunft sind die Mittel im Wirtschaftsplan einzustellen. Ebenso ist die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe einzustellen.
- Für die Aufstockung der Mensa sind in diesem Jahr weitere 700 T€ in den Wirtschaftsplan Kubra aufzunehmen. Ebenso ist für diese Maßnahme die geplante Kreditaufnahme in gleicher Höhe anzupassen.
- Für die Außenanlagen der Mensa ist für das Jahr 2016 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 130 T€ einzustellen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Zu beschließen, der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2015 zuzustimmen.
Haushaltssatzung
der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit
gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 10.02.2015
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im
Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag
der Erträge auf 24.782.882,00
EUR
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf
26.878.849,07
EUR
im
Finanzplan mit
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 24.572.412,00
EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 26.247.445,07 EUR
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 2.586.513,00
EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 4.236.613,10
EUR
festesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf
366.000,00
EUR
festgesetzt.
§ 4
Die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
2.095.967,07 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen
werden dürfen, wird auf 3.000.000,00
EUR
festgesetzt.
§ 6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern
werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 240
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 423 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 415
v.H.
§ 7
Ein
Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.
§ 8
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:
1.
wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW
sind unerheblich:
1.
bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,
2.
bei der Umschuldung von Krediten,
3.
bei inneren Verrechnungen,
4.
wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt
sind,
5.
wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,
6.
über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.
Über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des
Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der
Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.
Alle erheblichen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.