Betreff
Bau bzw. Erweiterung einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge
Vorlage
202/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 15.12.2014 die Thematik „Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen; Bau bzw. Erweiterung einer Gemeinschaftsunterkunft“ beraten und

 

unter Punkt 1 beschlossen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alternativ zu der bereits bestehenden Planung auf dem Grundstück Märsch 1, einen geeigneten Fachplaner mit dem Entwurf und der Kostenkalkulation für eine Gemeinschaftsunterkunft auf einem Grundstück im Gewerbegebiet Brakel "Rieseler Feld" zu beauftragen, mit der Maßgabe:

 

-        einen Entwurf für das oder die Gebäude mit bester Effizienz der Raumnutzung zu erstellen,

-        die kostengünstigste Gebäude-Bauart zu ermitteln,

-        optional das Gebäude so zu gestalten, das eine Vermarktung nach der Nutzungsdauer möglich bleibt,

-        optional ein kostengünstigster Rückbau erfolgen kann.

 

Auf dieser Grundlage soll dann im Rat der Stadt Brakel über die Standortwahl entschieden werden und anschließend eine Ausschreibung erfolgen.

 

 

Die Verwaltung hat das Architekturbüro Ines Koßmann mit der Planung und Kostenkalkulation beauftragt. Es wurden drei Standorte beplant. Die Planungen werden in der Sitzung des Bauausschusses von der Architektin vorgestellt

 

Zum einen wurde ein Grundstück im Bereich des Industriegebietes „Rieseler Feld“ gewählt, welches direkt an die vorhandene Bebauung anschließt. Ein Verkauf der verbleibenden Restflächen wird durch diese Bebauung nicht beeinträchtigt.

 

 

Als zweiter möglicher Standort wurde das stadteigene Grundstück zwischen dem Feuerwehrgerätehaus Brakel und dem Vereinsheim der DLRG-Brakel gewählt.

 

Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, wurde auch eine Erweiterung der Asylantenunterkunft „Brakeler Märsch 1“ entsprechend geplant, wobei eine anderweitige Nachnutzung an diesem Standort sicherlich schwierig sein dürfte.

 

 

Standort „Rieseler Feld“

 

Für den Standort Rieseler Feld wurde eine Bebauung gewählt, die in zwei Bauabschnitten nach Bedarf errichtet werden kann. Die Bauabschnitte bestehen aus zwei Industriehallen als Stahlkonstruktion mit gedämmten Sandwichdach- und Wandelementen mit einer Höhe von rd. 5,50 Metern, die im Inneren dann in Holzständerbauweise zu einer Asylantenunterkunft ausgebaut werden können. In einer Halle werden auf zwei Geschossen 12 Zimmer mit rd. 16,5 m², die je mit 4 Personen belegt werden können sowie Gemeinschaftsräume und Küchen untergebracht. Ein massiver Verbindungstrakt beinhaltet die Sanitärräume, das Treppenhaus, Waschräume sowie Lager- und Verwaltungsräume. In einem ersten Bauabschnitt könnte der erste Gebäudeteil für 48 Personen sowie das Erdgeschoss des massiven Zwischenbaus, in einem zweiten Bauabschnitt der zweite Gebäudeteil für weitere 48 Personen sowie das OG des massiven Zwischenbaus errichtet werden.

Die beiden Stahlhallen lassen sich aufgrund ihrer Höhe und durch den anschließenden Einbau von Industrietoren effektiv durch Gewerbebetriebe nachnutzen, hierfür ist nur der Ausbau der Holzständerkonstruktion erforderlich. Der massive Zwischenbau kann für Büros und Sozialräume weiter genutzt werden.

 

Kosten:

1.   Bauabschitt (48 Personen)                 rd.     680.000 €

2.   Bauabschnitt (48 Personen)               rd.     470.000 €

Gesamt                                                  rd. 1.150.000 €

 

 

Standort „Feuerwehrgerätehaus“

 

Für den Standort zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem DLRG-Heim wurde dieselbe Bauweise gewählt um auch hier eine Nachnutzung zu ermöglichen. Das Grundstück ist im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, so dass hier eine Nachnutzung der Hallen durch die Feuerwehr oder den städtischen Bauhof denkbar wäre. Aufgrund des Grundstückzuschnitts werden die Baukörper anders angeordnet.

 

Kosten:

1.   Bauabschitt (48 Personen)                 rd.     660.000 €

2.   Bauabschnitt (48 Personen)               rd.     480.000 €

Gesamt                                                  rd. 1.140.000 €

 

 

Standort „Brakeler Märsch“

 

Die Erweiterung der Asylbewerberunterkunft Brakeler Märsch 1 ist aufgrund des Gebäudezuschnitts mit drei Gebäudeteilen vorgesehen. Hier könnten in einem ersten Bauabschnitt zwei Gebäudeteile mit Zimmern für 64 Personen sowie Aufenthaltsräumen, Küchen und Sanitärräumen errichtet und in einem zweiten Bauabschnitt um einen dritten Gebäudeteil erweitert werden. Auch hier ist eine zweigeschossige Bauweise vorgesehen. Aufgrund der Lage im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet ist hier eine Aufständerung vorgesehen um den erforderlichen Retentionsraum zu erhalten. Gleichzeitig muss der vorhandene Schuppen abgerissen werden.

Durch diesen Mehraufwand an diesem Standort ergeben sich folgende Kosten:

 

1.   Bauabschitt (72 Personen)                 rd.     940.000 €

2.   Bauabschnitt (28 Personen)               rd.     450.000 €

Gesamt                                                  rd. 1.390.000 €

 

 

Hinzu kommt bei allen drei Varianten die Ausstattung der Asylbewerberunterkunft mit rd. 60.000 €

 

Unter Punkt 2 hat der Rat beschlossen:

 

Der Rat der Stadt Brakel stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion zu, als 3. und 4. Alternative leerstehende städtische Grundstücke sowie Leerstände im städtischen Eigentum bei der Vorstellung der Planungen zu berücksichtigen und übergangsweise oder auf Dauer einzubeziehen.

 

In Gehrden, über den jetzigen Kindergarten, stehen 2 städtische Wohnungen für die Unterbringung von bis zu 6 Personen zur Verfügung. Dieser Wohnraum könnte zumindest in der Übergangszeit vorrangig für die Unterbringung von zugewiesenen Familien genutzt werden.

 

In der Ortschaft Schmechten wird zum 01.02.2015 eine weitere städtische Wohnung für die Unterbringung von bis zu 4 Personen frei. Von einer Unterbringung sollte jedoch Abstand genommen werden, weil in Schmechten keine Einkaufsmöglichkeit, auch nicht durch einen Verkaufswagen, besteht.

 

Weitere Wohnungsleerstände im städtischen Eigentum gibt es derzeit nicht. Ebenso sind keine weiteren städtischen Grundstücke vorhanden.

 

Für die vorübergehende Unterbringung von bis zu ca. 50 Personen für die Dauer von  rd. 6 Monaten wird derzeit die Anmietung von privaten Gebäuden geprüft.

 

Bis zur Sitzung des Hauptausschusses wird der erforderliche Finanzbedarf für die Herrichtung von Wohnraum für die vorübergehende Unterbringung ermittelt, um entsprechende zusätzliche Mittel in den Haushaltsplan für 2015 einstellen zu können.

 

Unter Punkt 3 hat der Rat beschlossen:

 

Der Rat der Stadt Brakel stimmt dem Antrag der UWG-CWG-Fraktion zu, dass die Stadt Brakel mit dem Regierungsbezirks Arnsberg als Zuweisungsbehörde vereinbart, dass eine Zuweisung von Familien nach Brakel genauso wie eine Zuweisung von Einzelpersonen nach Brakel im richtigen Verhältnis erfolgt.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg wurde mit Schreiben vom 05.01.2015 gebeten, der Stadt Brakel zukünftig auch wieder ausländische Familien zur Aufnahme und weiteren Betreuung zuzuweisen.

 

 


Anlagen:

 

Standortübersicht


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt einen der drei Standorte, die vorgestellte Bauweise und die Bildung von Bauabschnitten für den Bau der Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge. Gleichzeitig wird der Haushaltsplan für 2015 um den entsprechenden Kostenansatz (Baukosten plus Ausstattung) ergänzt.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 sind in KUBRA 270.000 € unter dem Konto 111060-104a „Mietkauf Neubau Asylbewerberunterkunft“ vorgesehen. Dieser Betrag muss bis zur Höhe der geschätzten Baukosten aufgestockt werden. Ebenso muss beim Produkt 111060 eine Darlehnsaufnahme in gleicher Höhe veranschlagt werden.

 

Ein entsprechender Beschluss zur Ergänzung des Wirtschaftsplanes für KUBRA ist durch den Betriebsausschuss bei seiner Wirtschaftsplanberatung zu fassen.

 

Die Mittel für die Ausstattung der neuen Asylbewerberunterkunft in Höhe von 60.000 € sind im städtischen Haushalt unter dem Konto 315010/783200 Beschaffung von Ausstattung zu veranschlagen. Ein entsprechender Beschluss ist durch den Haupt- und Finanzausschuss zu fassen.