Sachverhalt:
Prüfung und Feststellung des
Jahresabschlusses der Stadt Brakel zum 31.12.2012
Der Haushaltsplan 2012 wurde vom Rat
der Stadt Brakel verabschiedet. Es wurden ordentliche Erträge von 23.253.040,00
€ und ordentliche Aufwendungen von 24.650.434,90 € veranschlagt. Der vorhandene
plantechnische Haushaltsfehlbedarf von 1.397.394,90 € wurde gedeckt aus der
Ausgleichsrücklage.
Im Rahmen des Jahresabschlusses
konnte gegenüber dem geplanten Defizit bei einem Jahresüberschuss von
839.048,02 € eine Verbesserung um 2.236.442,92 € erreicht werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der
Stadt Brakel ist gemäß §§ 101 ff. GO NRW gesetzlicher Prüfer für den
Jahresabschluss der Stadt Brakel. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung
zum 31.12.2012 hat er sich der Rechnungsprüfungsausschuss der INTECON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, bedient.
Der vom Kämmerer aufgestellte und
vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss einschließlich Anhang und
Lagebericht sowie Forderungs- und Verbindlichkeitsspiegel zum 31.12.2012 wurden
auftragsgemäß durch die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem entsprechenden Prüfungsbericht
festgehalten. Die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom
02.02.2015 den nachfolgend dargestellten eingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
"Eingeschränkter
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang -
unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht
über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den
Lagebericht der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr vom 01.01.2012 bis zum
31.12.2012 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von
Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der
Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht der örtlich
festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den
Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken,
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme folgender Einschränkung zu keinen
Einwendungen geführt:
Die Buchführungssoftware entspricht nicht den Grundsätzen
ordnungs-mäßiger Buchführung.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entsprechen der Jahresabschluss der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt Brakel. Der Lagebericht steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Ein
Vertreter der INTECON GmbH wird den Jahresabschluss und den Prüfungsbericht in
der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erläutern und für Fragen zur
Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
für den Rechnungsprüfungsausschuss
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den
Prüfbericht und den eingeschränkten Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH
Wirtschafts-prüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, vom 02.02.2015.
2. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben gemäß § 103
Abs. 1 Satz 2 GO.NRW einbezogen worden. Der Rechnungsprüfungsausschuss
übernimmt diesen hierzu von der INTECON GmbH
Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, gefertigten
Prüfungsbericht vom 02.02.2015.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Rat:
a)
die
Feststellung der Jahresabschlusses 2012 vom 02.02.2015
b)
die
Zuführung des Jahresüberschusses von 839.048,02 € in die Ausgleichsrücklage und
c)
die
vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters.
Beschlussvorschlag
für den Rat:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die vollinhaltliche Übernahme des
eingeschränkten Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zu Kenntnis und beschließt gem. § 96 GO NRW wie
folgt:
a) Der Jahresabschluss 2012 vom
02.02.2015 wird festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss von 839.048,02
€ wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
c) Dem Bürgermeister wird die
vorbehaltlose Entlastung erteilt.