Betreff
Vorläufige Haushaltsführung - Erweiterung des Höchstrahmens für Liquiditätskredite
Vorlage
185/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Ablauf des Kalenderjahres 2014 befindet sich die Stadt Brakel in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW. Dies wird auch bis zur Feststellung der Jahresabschlüsse bis einschließlich 2012 weiterhin der Fall sein.

 

 

Dies hat zur Folge, dass bis zum Erlass der Haushaltssatzung des Jahres 2015 weiterhin der Höchstrahmen für Liquiditätskredite aus der Haushaltssatzung 2014 gilt, welcher zum Jahresende hin bereits größtenteils in Anspruch genommen werden musste.

 

 

In der Haushaltssatzung 2014 ist ein Höchstbetrag für Liquiditätskredite in Höhe von 2,0 Mio. € festgelegt worden, welcher sich in 1,0 Mio. € Kassenkredit und 1,0 Mio. € Dispositionskredit unterteilt.

 

 

Um die Liquidität auch in der vorläufigen Haushaltsführung sicherzustellen, besteht die Möglichkeit, per Ratsbeschluss diesen Höchstrahmen zu erweitern. Um die Finanzierung der bereits angelaufenen Maßnahmen bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2015 sicherzustellen, sollte auf diese Möglichkeit der unkomplizierten Handhabung zurückgegriffen werden.

 

 

Bei der Erweiterung des Höchstrahmens für Liquiditätskredite würde sich die Kreditlinie des Dispositionskredites auf 2,0 Mio. € erhöhen. Es würde also keine neue Darlehensaufnahme erfolgen, lediglich die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Dispokredites würde erweitert werden.

 

 

Eine Nachtragssatzung ist in diesem Fall nicht notwendig, der neue Höchstbetrag für Liquiditätskredite muss lediglich in die Haushaltssatzung 2015 einbezogen werden. 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zu beschließen, den Höchstrahmen für Liquiditätskredite in Höhe von 2,0 Mio. € gem. Haushaltssatzung 2014 um 1,0 Mio. € auf 3,0 Mio. € zu erweitern.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Durch erweiterte Inanspruchnahme des Dispositionskredites sind erhöhte Zinszahlungen zu erwarten.