Betreff
Jahresabschlüsse der Stadt Brakel für die Jahre 2011 und 2012,
hier: Festlegung eines verbindlichen Zeitplanes zur Feststellung der o.g. Jahresabschlüsse
Vorlage
184/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Erlass vom 12.05.2014 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Regelungen zum Umgang mit fehlenden festgestellten Jahresabschlüssen getroffen. Durch diesen Erlass wurde die Bezirksregierung angehalten, die Feststellung der noch fehlenden Jahresabschlüsse sicherzustellen.

 

Im Anschluss stellte der Kreis Höxter als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.06.2014 dar, dass Haushaltsgenehmigungen für das Haushaltsjahr 2015 zurückzustellen sind, sofern der Jahresabschluss 2012 nicht bis zum 31.12.2014 angezeigt werden konnte.

 

Auch ein weiteres Ersuchen des Kreises Höxters nach Eiräumung eines Ermessensspielraums in Bezug auf den nun zu beschließenden Zeitplan wurde vom MIK abgewiesen, so dass dieser nun vom Rat zu beschließen ist.

 

Aus diesem Zeitplan muss hervorgehen, wann die Feststellung erfolgen wird, welchen Stand die Aufstellungsverfahren haben, welche Hinderungsgründe einer fristgerechten Aufstellung bisher entgegenstanden und wie diese Hinderungsgründe jetzt ausgeräumt werden.

 

 

Feststellung

 

Im Laufe des Jahres 2014 wurden bereits vorbereitende Arbeiten für die noch ausstehenden Jahresabschlüsse durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten zur Haushaltsplanung 2015 wurde gezielt auf die Erstellung der Jahresabschlussberichte hingearbeitet. Die Feststellung soll spätestens in der Sitzung des Rates am 10.02.2015 erfolgen und soll somit mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2015 einhergehen.

 

 

 

 

Stand der Aufstellungsverfahren

 

Wie im Sachverhalt bereits kurz dargestellt wurde seit Beendigung der Arbeiten zum Haushalt mit der Erstellung der Jahresabschlussberichte begonnen. Die Jahresabschlussbuchungen werden zur Zeit mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt, ebenso müssen noch einzelne Problemfälle abgearbeitet werden. Nach Abschluss dieser Arbeiten kann der endgültige Prüfbericht mit Bestätigungsvermerk erstellt werden.

 

 

Hinderungsgründe

 

Durch den Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist ein Druck entstanden, der gleichermaßen auf die Städte wie auch auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wirkt. Ist man seitens der Aufsichtsbehörden im „neuen System“ NKF bisher recht nachsichtig mit den Rückständen bei der Feststellung der Jahresabschlüsse umgegangen, so kam es nun durch den Erlass zu der Situation, dass alle Kommunen zwingend die noch fehlenden Jahresabschlüsse nachholen mussten und die Prüfungsgesellschaften mit einem enormen Ansturm an Prüfungsaufträgen konfrontiert wurden. Hieraus resultierte natürlich ein erheblicher Termindruck, welcher hauptursächlich für die Verzögerung ist.

Auch organisatorische Umstrukturierungen in der Finanzabteilung, welche natürlich eine gewisse Einarbeitungszeit zur Folge hatten, spielten hier eine Rolle.

 

Ausräumung der Hinderungsgründe

 

Durch Abschluss der Arbeiten zum Haushalt 2015 kann sich nun voll und ganz auf die Jahresabschlussarbeiten konzentriert werden. Sollten keine gravierenden Probleme mehr auftauchen, steht nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer Feststellung der Jahresabschlüsse zum o.g. Termin nichts entgegen.  

  


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Den im Sachverhalt dargestellten Zeitplan zu beschließen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Es ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.