hier: Festlegung eines verbindlichen Zeitplanes zur Feststellung der o.g. Jahresabschlüsse
Sachverhalt:
Mit Erlass vom 12.05.2014 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Regelungen zum Umgang mit fehlenden festgestellten Jahresabschlüssen getroffen. Durch diesen Erlass wurde die Bezirksregierung angehalten, die Feststellung der noch fehlenden Jahresabschlüsse sicherzustellen.
Im Anschluss stellte der Kreis Höxter als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.06.2014 dar, dass Haushaltsgenehmigungen für das Haushaltsjahr 2015 zurückzustellen sind, sofern der Jahresabschluss 2012 nicht bis zum 31.12.2014 angezeigt werden konnte.
Auch ein weiteres Ersuchen des Kreises Höxters nach Eiräumung eines Ermessensspielraums in Bezug auf den nun zu beschließenden Zeitplan wurde vom MIK abgewiesen, so dass dieser nun vom Rat zu beschließen ist.
Aus diesem Zeitplan muss hervorgehen, wann die Feststellung erfolgen wird, welchen Stand die Aufstellungsverfahren haben, welche Hinderungsgründe einer fristgerechten Aufstellung bisher entgegenstanden und wie diese Hinderungsgründe jetzt ausgeräumt werden.
Feststellung
Im Laufe des Jahres 2014 wurden bereits
vorbereitende Arbeiten für die noch ausstehenden Jahresabschlüsse durchgeführt.
Nach Abschluss der Arbeiten zur Haushaltsplanung 2015 wurde gezielt auf die
Erstellung der Jahresabschlussberichte hingearbeitet. Die Feststellung soll spätestens
in der Sitzung des Rates am 10.02.2015 erfolgen und soll somit mit der
Verabschiedung des Haushaltsplanes 2015 einhergehen.
Stand der Aufstellungsverfahren
Wie im Sachverhalt bereits kurz dargestellt
wurde seit Beendigung der Arbeiten zum Haushalt mit der Erstellung der
Jahresabschlussberichte begonnen. Die Jahresabschlussbuchungen werden zur Zeit
mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt, ebenso müssen noch einzelne Problemfälle
abgearbeitet werden. Nach Abschluss dieser Arbeiten kann der endgültige
Prüfbericht mit Bestätigungsvermerk erstellt werden.
Hinderungsgründe
Durch den Erlass des Ministeriums für
Inneres und Kommunales ist ein Druck entstanden, der gleichermaßen auf die Städte
wie auch auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wirkt. Ist man seitens der
Aufsichtsbehörden im „neuen System“ NKF bisher recht nachsichtig mit den
Rückständen bei der Feststellung der Jahresabschlüsse umgegangen, so kam es nun
durch den Erlass zu der Situation, dass alle Kommunen zwingend die noch
fehlenden Jahresabschlüsse nachholen mussten und die Prüfungsgesellschaften mit
einem enormen Ansturm an Prüfungsaufträgen konfrontiert wurden. Hieraus
resultierte natürlich ein erheblicher Termindruck, welcher hauptursächlich für
die Verzögerung ist.
Auch organisatorische Umstrukturierungen in
der Finanzabteilung, welche natürlich eine gewisse Einarbeitungszeit zur Folge
hatten, spielten hier eine Rolle.
Ausräumung der Hinderungsgründe
Durch Abschluss der Arbeiten zum Haushalt
2015 kann sich nun voll und ganz auf die Jahresabschlussarbeiten konzentriert
werden. Sollten keine gravierenden Probleme mehr auftauchen, steht nach
Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer Feststellung der
Jahresabschlüsse zum o.g. Termin nichts entgegen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Den im Sachverhalt dargestellten Zeitplan zu beschließen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Es ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.