Betreff
Niederschrift zur Sitzung des Rates am 19.12.2006
Vorlage
014/2007
Aktenzeichen
10/Fri
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 10.01.2007 beanstandet Herr Franz Rox, der bis zum 31.12.2006 Mitglied des Rates war, die Niederschrift über die Sitzung des Rates am 19.12.2006. Er wendet ein, dass sein Wortbeitrag zu Tagesordnungspunkt 5 „Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die Stromversorgung“ in der Niederschrift nicht korrekt bzw. nicht ausführlich genug wiedergegeben wurde (siehe anliegendes Schreiben).

 

Herr Rox bemängelt, dass die Niederschrift insbesondere zu dem v.g. Tagesordnungspunkt nicht den Regelungen des § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung entspräche. Hierzu ist festzustellen, dass die Formulierung des § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Schreiben von Herrn Rox nicht korrekt wiedergegeben ist. Die Geschäftsordnung fordert lediglich, dass die „Niederschrift eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufes enthalten soll“. Diesem Erfordernis ist in der Niederschrift auch zu Tagesordnungspunkt 5 in vollem Umfang Rechnung getragen, indem alle wesentlichen Beiträge einschließlich die der UWG/CWG-Fraktion berücksichtigt sind. Insofern kann auch hier nicht ein Verstoss gegen das „Gleichheitsprinzip“, wie von Herrn Rox ausgeführt, vorliegen.

 

Bei Einwendungen gegen eine Niederschrift des Rates hat der Bürgermeister diese dem Rat zur Kenntnis zu geben. Der Rat kann über die Richtigkeit der Niederschrift beschließen. Durch einen entsprechenden Beschluss wird die in Frage stehende Niederschrift allerdings nicht nachträglich geändert, sondern der Beschluss des Rates ist in die Niederschrift der nächsten Sitzung aufzunehmen.


Anlagen:

 

Schreiben des Herrn Franz Rox vom 10.01.2007


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die Einwendungen des Herrn Franz Rox zur Niederschrift zur Sitzung des Rates am 19.12.2006 zur Kenntnis zu nehmen und zurückzuweisen.